Hallo ihr Lieben,
Im November 2021 kam mein erstes Kind zur Welt. Habe dafür 3 Jahre Elternzeit genommen. Dann bin ich wieder schwanger geworden und habe meinem AG mitgeteilt, dass ich meine Elternzeit beende, da am 15.5.23 mein Mutterschutz beginnt (ET 26.6.23) und ich dann ab Geburt von Kind 2 erneut 3 Jahre in Elternzeit gehe.
Mir steht doch seit dem 15.5.23 wieder die Leistung des Mutterschutzgeldes zu oder?
Elternzeit wurde ja zum 14.5.23 beendet.
Habe bis heute leider kein Geld bekommen, will da jetzt auch noch keine große Welle schlagen, daher dachte ich ich frag hier mal fix nach.
Danke für eure Hilfe 🙏
Liebe Grüße
Michi
Mutterschaftsgeld 2 Kind?
Zu welchem Zeitpunkt zahlt dein AG denn jeden Monat das Gehalt aus? Heute ist ja erst der 25. Mein AG zahlt z.B. immer zum 28. eines Monats.
Hast du denn das Geld von der Krankenkasse bekommen?
Ja es steht dir zu. Aber die werden bucht extra für dich einen Lohnabruf machen - wären unnötige kosten. Das Geld wird sehr wahrscheinlich dann überwiesen wie sonst dein Lohn auch.
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sollte mit dem üblichen Gehaltszahlungstermin ausgezahlt werden. Wann hast du das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt, gab es da schon eine Reaktion. Die Krankenkasse meldet die Zahlung und Höhe des Mutterschaftsgeld ja auch an den Arbeitgeber damit der den Zuschuss berechnen kann. Ansonsten frage dann doch einfach freundlich beim AG nach.
" ich dann ab Geburt von Kind 2 erneut 3 Jahre in Elternzeit gehe" das solltest du nicht tun sondern die Anmeldung der Elternzeit sollte zum Ende des Mutterschutzes erfolgen. Formulierst du die Anmeldung der Elternzeit beginnend ab Geburt steht dir dann nach der Geburt kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG zu.