Teilzeit-Arbeitsvertrag, Arbeitszeitverteilung

Hallo zusammen,
Ich habe vielleicht eine etwas blöde Frage. Ich habe nach meiner Elternzeit nun die Möglichkeit teilzeit zu arbeiten in einem komplett anderen Bereich als ich vorher gearbeitet habe. Zudem hab ich noch nie Teilzeit gearbeitet - immer nur Vollzeit, daher kenn ich mich echt nicht aus.

Ich habe vor 24 Stunden zu arbeiten, 4 Tage in der Woche. Der freie Tag dabei soll flexibel gehandhabt werden, nach Absprache wie es mit allen korrespondiert.

Wird in Teilzeitverträgen festgehalten wie die Arbeitszeit liegt? Wenn die Einrichtung Bspw. bis 18 Uhr geöffnet ist, man aber selber nur bis 15 Uhr arbeiten kann?
Oder werden nur die Stunden festgehalten?
LG
Bine

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Flexibler Tag ist ungünstig, das sorgt nur für Stress bei Feiertagen.

Sofern nicht im AV festgehalten, hast du keinen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten.

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Guter Punkt!

Aus meiner Sicht ist es absolut empfehlenswert, die Tage zu definieren.
Ich arbeite z.b. 4 Tage: Mo-Do. Diese Woche habe ich Glück, Montag ist Feiertag, da profitiere ich davon. Hab dann nur eine 3-Tage-Woche.
Genauso kommende Woche am Do der Feiertag.

Trotz allem kann man ja ab und zu (nach Absprache) tauschen.

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Danke für deine Meinung. Ich hoffe dass der Vertrag alles genau regelt, sonst werd ich es ansprechen und versuchen festsetzen zu lassen

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In meinen Teilzeitverträgen war das bisher nie der Fall, ich hatte da aber auch bisher Glück mit den Arbeitgebern und sie haben sich an die Verabredungen gehalten.
Wenn du die Möglichkeit hast, es schriftlich festzuhalten, würde ich es unbedingt tun. Denn es ist schon so, dass es in aller Regel im Team irgendwem irgendwann sauer aufstösst, wenn eine Person nur die "Mutti-Schichten" fährt mit Feierabend am frühen Nachmittag und andere dadurch immer wieder den späten Feierabend in Kauf nehmen müssen.

Sollte dein Arbeitgeber nur die Stunden festlegen wollen, hat er das Direktionsrecht, kann dich also auch z.B. bis 18 Uhr einplanen. Das hat zwar Einschränkungen, aber ob man da als Arbeitnehmer immer seinen Willen durchgesetzt bekommt?
In der Süddeutschen gibt es dazu einen interessanten Kommentar unter dem Titel "Darf mein Chef die Arbeitszeiten nach Belieben ändern?"

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Das dachte ich mir nämlich auch mit dem Direktionsrecht. Vielen Dank schonmal, ich werde also schauen müssen, dass es also irgendwie drin steht in Form einer Kernarbeitszeit o.ä.

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In meinen Teilzeitverträgen war nur eine Kernarbeitszeit eingetragen, von 9.00- 11.00 Uhr, die musste jeden Tag besetzt sein, die restlichen Stunden irgendwie davor bzw. Danach.
Die genaue Absprache war nur mündlich, aber das hat nie jemand in Frage gestellt.

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Hallo
Bei uns werden nur die Stunden eingetragen und zwar als monatliche Arbeitszeit also 80 Std im Monat zb.
Alles andere sind mündliche Absprachen
Die wir aber nur im geringen Rahmen machen also so etwas wie fixer freier Tag geht schon aber zb kein Wochenende geht nicht

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Ich würde - sofern möglich - alles vertraglich festhalten lassen.
Sowohl den freien Tag als auch die tägliche Arbeitszeit.

LG

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In meinem teilzeitvertrag steht - wöchentliche Arbeitszeit von X Stunden verteilt zu je X Stunden auf die Tage Mo - Do "oder anders im Interesse des Unternehmens" (oder so ähnlich).
Damit habe ich Freitags immer frei - aber auch die Möglichkeit Freitag zu arbeiten und dafür, wann anders auszugleichen.

Damit gibt es keine Probleme mit Feiertagen wie heute beispielsweise.

Ob sich die Stunden auf 4 oder 5 Tage aufteilen, ist auch wichtig für deinen urlaubsanspruch. Bei einem flexiblen freien Tag läufst du Gefahr eben doch 5 Tage zu arbeiten.

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In meinem Vertrag steht einfach 60% drin & 18 Tage Urlaub. Mündlich mit den Kollegen ist Mittwoch bis Freitag abgesprochen.

So hab an Christi Himmelfahrt ich profitiert, gestern der Arbeitgeber.

Ich mache mir bei meinem Arbeitgeber allerdings auch keine Sorgen. Bei meinem früheren Arbeitgeber hätte ich das haarklein geregelt haben wollen...

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Du solltest auf jeden Fall zusätzlich zu den Stunden die genauen Arbeitszeiten rein schreiben lassen! Und keinen flexiblen freien Tag, sondern fix.