Elterngeld beim 3. Kind

Hallo zusammen,
Unsere Situation ist folgende.
Unser 1. Kind geboren Oktober 21, zweites Kind geboren April 23.
durch mein hohes Einkommen hatten wir beim 1. Kind 1800 Elterngeld, beim 2. Kind werden es ca. 1350 sein.
Da wir beim 3. Kind auch wieder einen geringen Altersunterschied haben wollen, jetzt meine Frage auch hier zu dem Thema, wann müsste ich wieder schwanger werden, um ein ähnliches Elterngeld wie bei kind 2 zu bekommen?


Bei kind 2 wurden die EG Monate von kind 1 ausgeklammert, 4 Monate mit 0 berechnet und die restlichen Monate wurden berechnet nach Gehalt vor Mutterschutz mit kind 1.
Kann man dann beim 3. Kind mehr ausklammern oder bekommt man dann automatisch nur die 300€ Mindestsatz ?

Liebe Grüße🌸🌸🌸

1

Nein man kann nicht mehr ausklammern die Regeln sind bei jedem Kind gleich. Max die ersten 14 Monate Lebensmonate Elterngeldbezug können je Kind ausgeklammert werden + die Mutterschaftsgeldbezugsmonate. Sobald ein Ausklammerungstatbestand in einem Kalendermonat zu trifft und sei es nur 1 Tag kann dieser Kalendermonat ausgeklammert werden und wird übersprungen. Damit betrifft das die Monate April 23 - Juni 24 (14 Lebensmonate wenn du bis in Juni 24 EG (ggfs Plus) beziehst) Wenn dann spätestens am 31.7. 2024 der neue Mutterschutz beginnt (VET 11.9.2024 Zeugung Mitte Dezember 2023) dann zählen alle Monate vor der Geburt des 2. Kindes als Berechnungsmonate nach den gleichen Regeln wie beim 2. Kind und es gibt das gleiche EG.
Zusätzlich gibt es auch wieder den Geschwisterbonus (10 % Minimum aber 75€).
Mit jedem Monat später rutscht ein 0-Monat mehr und 1 Gehaltsmonat weniger in die Durchschnittsberechnung. Minimum bekommst du dann aber wenn sich alles zu weit verschiebt dann 300€ Mindestsatz + 75€ Geschwisterbonus. Da du ja ein hohes Gehalt hattest trifft das dann voraussichtlich erst zu wenn nur noch 1-2 Gehaltsmonate oder weniger in der Rechnung sind.

2

Hey, danke für deine Rückmeldung. Allerdings blicke ich nicht ganz durch. Ich hab zwischen kind1 und kind2 kein Einkommen.
Und habe hier bereits Monate mit 0 berechnet bekommen. Wenn die selbe Regel gilt wie bei Kind 1 und 2 auch , dann müsste ich ja spätestens Juli23 schwanger werden um das selbe Elterngeld zu bekommen wie bei kind2 oder?!

3

Ich denke der Trick ist ein paar Elterngeld-Monate in Elterngeld Plus umzuwandeln um den maximalen Zeitraum auszunutzen, den man ausklammern kann.

Angenommen du nimmst nach Kind 2 12 Monate Basis Elterngeld, arbeitest dann zwei Monate nicht und dann beginnt dein neuer Mutterschutz -> dann zählen die zwei Monate mit 0 rein, die 12 Monate EG kannst du ausklammern und 10 Monate zählen wie bei Kind 2 (also insgesamt 2 0-Monate mehr)

Wenn du aber 10 Monate Basis Elterngeld und 4 Monate Elterngeld Plus nimmst und dann dein neuer Mutterschutz beginnt, dann kannst du alle 14 Monate ausklammern und es zählen alle Monate genauso wie bei Kind 2, ohne zusätzliche 0-Monate.

Für jeden Monat mehr Abstand kommt dann natürlich ein 0-Monat mehr dazu. Weil welches Kind hält sich schon so schön an die Planung 😉