Gehalt Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe bereits ein Kind und hatte 1 Jahr Elternzeit genommen. Diese ist jetzt zu Ende und ich arbeite seit 3 Wochen wieder.
Bei meiner ersten Ssw habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe wieder die selber Problem und möchte mich mit meinen FA zusammen setzten. Wie läuft es mit dem Gehalt ab? Man nimmt ja den durchschnitt der letzten 3 Monate. Ist bei mir ja nicht möglich, da ich erst 1 Gehalt gezahlt bekommen habe.

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Verstehe ich dich richtig: du bist jetzt wieder arbeiten und schwanger oder was hast du jetzt für probleme und willst es mit deinem Gyn absprechen?

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Ja ich bin wieder schwanger. Ich fühle mich nicht gut und möchte mit meiner FA über ein Beschäftigungsverbot sprechen. Nur wie sieht es aus mit dem Gehalt, da ja eine die letzten 3 Monate gezählt werden, ich aber nur 1 Monat bis jetzt gearbeitet habe.

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Also zum einen solltest du die Schwangerschaft deinem AG verkünden. Der kann dich sofort ins BV schicken. Der Gyn macht das erstmal nicht. Da haben die Richtlinien an die sie sich halten müssen. Zum anderen bekommt du im BV dein reguläres Gehalt. Egal, ob du vorher in Elternzeit warst oder nicht. Ich bin auch seit Beginn meiner Schwangerschaft (aktuell 21ssw) im BV und bekomme mein normales Gehalt weiter, als wenn ich arbeiten wäre.

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Du bekommst im BV dein normales Gehalt. Auch wenn du gerade aus der Elternzeit raus bist.
Das gleiche hatte gerade eine Freundin.

Oder was ist die Frage 🤔

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Das Gehalt im BV ist ja der Durchschnitt der 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft.
Die TE war nur vier Wochen arbeiten.
Ich vermute, dass sie wissen möchte, ob das Gehalt von vor Schwangerschaft 1 mit angerechnet wird, oder ausschließlich Gehalt nach der Schwangerschaft

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Ja genau, so meinte ich es. Wie wird es berechnet? Einfach mein 1 Gehalt nehmen oder werden die letzten 2 vor meinem 1 Beschäftigungsverbot dazugerechnet.

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Hey, also ich bin von der Elternzeit direkt ins BV gegangen (7. Monat schwanger) und bekomme genau das gleiche Geld wie vor der Elternzeit. Viele Schreiben hier aber auch, dass man wohl 13 Wochen gearbeitet haben muss um den vollen Anspruch zu haben. Ich denke mal es kommt auf die Kulanz deines Arbeitgeber an.

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Da gibt es strikte Regeln. Da kommt es nicht auf Kulanz an. Ist der Bemessungszeitraum zu kurz wird der Zeitraum vor der ersten Elternzeit herangezogen.
Auch für Neueinstellungen gibt es eine Regelung wenn keine 3 Monate gearbeitet wurden. Man darf wegen eines BV‘s nicht benachteiligt werden. Deswegen „muss“ man auch nicht 13 Wochen gearbeitet haben.

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Das wird keiner, der sich auskennt, hier schreiben, da es falsch ist. Und Kulanz des AG istces auch nicht.