Berufsverbot in ss sinnvoll ?

Hallo,
Ich habe da mal eine Frage.. 🙈
Ich bin derzeit ssw 11 & habe eine Frage bezĂŒglich des Berufsverbotes.

Ich arbeite als Fahrerin bei einer BĂ€ckerei und bin am Tag so 10-11 Stunden unterwegs.
Ich hatte vor 2 Tagen ein GesprĂ€ch in der Firma und mir wurde gesagt, das ich einmal mit meinem Arzt ĂŒber das Berufsverbot sprechen soll.
Ich war jetzt 2 Wochen krankgeschrieben wegen Blutungen.
Ich habe seit 3 Wochen starke Übelkeit ( mit Erbrechen und immer noch keine Besserung )
Und bin ab mittags tot mĂŒde und muss dann noch so 3-5 Stunden arbeiten. Dazu kommt das ich starke RĂŒckenschmerzen und plötzlich auftauchenden Schwindel habe ( so als ob sich die Erde bewegt und ich muss mich dann irgendwo festhalten)

Die Firma meinte das es wohl gefĂ€hrlich wĂ€re, wenn ich mit meiner Übelkeit, Schwindel mit dem Bulli fahre.
Da es nicht gut wĂ€re wenn ich wĂ€hrend der Fahrt schwindelattaken MĂŒdigkeit und Erbrechen habe.

Denkt ihr das der Arzt deswegen ein BV ausspricht?
NatĂŒrlich will ich mein Kind nicht durch einen Unfall beim fahren gefĂ€hrden , aber jetzt ein halbes Jahr zu Hause kann ich mir auch nicht vorstellen. Was meint ihr ?

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Nach § 4 Absatz 2 Nummer 7 dĂŒrfen werdende MĂŒtter „nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft nicht mehr auf Beförderungsmitteln“ beschĂ€ftigt werden. Eine BeschĂ€ftigung ist auch nicht mit Zustimmung der werdenden Mutter zulĂ€ssig.
Sprich ab Woche 13 darsft du nicht mehr fahren und dein AG muss dir einen MuSchu konformen Arbeitsplatz anbieten oder dich ins BV schicken, nicht der Frauenarzt.

Die Übelkeit, Kreislauf, MĂŒdigkeit kann alles z.b. ab Woche 13 verschwinden, so dass du in der Filiale eingesetzt werden könntest und so lange dir nicht gut geht, eine AU greift. Der angebotene Arbeitsplatz muss nur sicher sein, er muss nicht auf deine Beschwerden passen und dein AG darf dir in diesem Fall auch andere TĂ€tigkeiten zuweisen als die, wofĂŒr du eingestellt bist.

Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft darfst du nicht lÀnger als 8,5 Std./Tag arbeiten.

Bittet wende dich an die Aufsichtsbehörde oder den Betriebsrat. Und dein AG sollte das auch tun!

Alles Gute!

Bearbeitet von vorblida
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Der Arzt darf das in dem Fall gar nicht, das wÀre Aufgabe Deines Arbeitgebers. Wenn die keine Ahnung haben, was sie tun sollen, dann sollen sie halt bei der Aufsichtsbehörde nachfragen. Oder googeln.


Es heißt ĂŒbrigens BeschĂ€ftigungsverbot.

Bearbeitet von onthebrightside
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Hallo.

Meine FrauenĂ€rztin hatte mir in der letzten Schwangerschaft ein BeschĂ€ftigungsverbot wegen der SchwindelanfĂ€lle/Kreislaufprobleme ausgestellt, da sie ein Risiko fĂŒr mich und mein Baby auf dem Arbeitsweg sah.
Wenn du mit deinem Arzt sprichst, könnte ich mir vorstellen, dass du ein Àrztliches BeschÀftigungsverbot bekommst. Das Risiko eines Verkehrsunfalles ist ja nunmal gegeben.

Alles Gute dir fĂŒr deine Kugelzeit.

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Nun ja. Im Prinzip hat deine Fa falsch gehandelt. Sie hĂ€tte dich nur Au schreiben dĂŒrfen.
Der Arbeitsweg ist PrivatvergnĂŒgen.

Bearbeitet von Mmmhhhooohhh
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Durch die Kreislaufprobleme wĂ€ren aber fĂŒr mich und das Baby potentiell lebensgefĂ€hrliche Situationen möglich gewesen. ArbeitsfĂ€hig war ich im Grunde genommen ja schon, da ich im BĂŒro arbeite. Also wĂ€re die AU eben nicht angebracht.
Im Übrigen sollte ich von meiner FrauenĂ€rztin aus nicht mal mehr als FußgĂ€nger alleine am Straßenverkehr teilnehmen.
Also war das BV aus gesundheitlichen GrĂŒnden wohl doch richtig.

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Die SchwindelanfĂ€lle können(!) auch wieder weggehen im Laufe der Schwangerschaft, genauso die extreme MĂŒdigkeit.

Daher eigentlich nur ein Grund fĂŒr Krankmeldung, nicht fĂŒr BV đŸ€·

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Und warum erteilt dir dein AG kein BV oder setzt dich anderweitig ein?

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Warum die mir noch keins erteilt haben weis ich nicht, sie meinte zwar das sie mir auch eins erteilen können aber ich solle doch erstmal mit meinem Arzt sprechen. Genaue GrĂŒnde kenne ich nicht.
Ich bin nicht anders einsetzbar, da ich als Fahrerin eingestellt bin und in der BĂ€ckerei selbst nicht arbeiten kann aufgrund der GerĂŒche. Die verursachen leider die Übelkeit mit

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Dann solltest du dich krankschreiben lassen, bis das mit der Übelkeit vorĂŒber geht. Das hĂ€lt meist nicht die gesamte SS ĂŒber an.

LG

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Also, starker Schwindel, starke Übelkeit etc sind GrĂŒnde fĂŒr eine AU, wie unschwanger auch.
Ein BeschĂ€ftigungsverbot vom Gyn bekommt man nur bei gesundheitlichen Gefahren fĂŒr Mutter oder Kind - wie durchgehende Blutungen, verkĂŒrzter GebĂ€rmutterhals etc.
Ein BeschÀftigungsverbot durch den Arbeitgeber bekommt man, wenn der Arbeitsplatz nicht schwangerschaftsgeeignet ist, also zum Beispiel durch nötiges schweres Heben, Strahlung, Krankheitserreger etc
Dein AG muss sofort mit dir eine GefĂ€hrdungsbeurteilung durchfĂŒhren, zum Beispiel geht noch Autofahren, aber eben keine Brotkisten schleppen. Wenn das nicht mehr geht, muss er dir einen konformen Arbeitsplatz einrichten oder dich ins BV schicken.
Auch mehr als 8,5Std sind dir nicht mehr erlaubt.
Ein Berufsverbot ist etwas völlig anderes und hat mit schwanger sein nicht zu tun.

Bearbeitet von Keks36