Hallo zusammen.
Ab dem 01.07.2023 richtet sich die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung ja nach der Anzahl der Kinder.
Ich finde nichts so Konkretes im Netz, gehe jetzt aber davon aus dass es rein um die Anzahl geht, dass heißt es zählen auch Kinder, die ihren Hauptwohnsitz beim geschiedenen anderen Elternteil haben und nur am Wochenende da sind? (Kein Wechselmodell). Kinderfreibetrag ist 0,5.
Bekommen dann beide Elternteile denselben Beitrag?
Wisst Ihr hier mehr?
Danke im Voraus!
Höhe Beitrag Pflegeversicherung wenn Kind nicht im Haushalt lebt (ab 01.07.2023)
Hallo,
es geht doch darum, dass du das Kind hast und nicht darum, wo es wohnt.
Ich wohne auch nicht mehr bei meinen Eltern (schon ein paar Jahrzehnte nicht mehr ). Trotzdem zähle ich als deren Kind. Das bedeutet, sie haben wenigstens 1 Kind, welches für sie den Betrag mindert.
Wir haben im Büro von unserem Steuerberater eine Info bekommen. Es geht nach Anzahl und ist bis zu einem gewissen Alter beschränkt. Ich meine sowas Mitte/Ende 20. Ich gucke gern morgen nochmal nach.
"Ein Kind reicht aus, damit Deine Elterneigenschaft bis zum Lebensende wirksam bleibt. Auch Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, bleibt die Elterneigenschaft ein Leben lang erhalten. Sie wird nicht aberkannt."
Quelle: https://www.finanztip.de/gesetzliche-pflegeversicherung/elterneigenschaft/
Es geht platt gesagt darum, dass du neue Beitragszahler auf die Welt gesetzt hast. Dieser "Pflicht" bist du nachgekommen und Kinderlose nicht, daher wird dir diese "Leistung" auch nicht aberkannt.
"Pflegeversicherungsbeitrag 2023
Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt «sein» Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist"
https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/pflegeversicherungsbeitrag-2019_240_455110.html