Hallo mädels🌸
Nun zu meiner Situation..
Mein geplanter ET ist am 09.08.
Ich habe seit Juli 2022 bis März 2023 als Verkäuferin in einer Bäckerei gearbeitet.
Davor habe ich 2 Jahre in einem anderen Betrieb gearbeitet.
Der Arbeitsvertrag in der Bäckerei war jedoch befristet und ist Ende März abgelaufen.
Seit Anfang April bin ich nun bei der Bundesagentur fĂĽr Arbeit gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld 1. Jedoch nur noch bis zum 27.6. Danach werde ich da automatisch abgemeldet, da dann der Mutterschutz bei mir beginnt. Das Mutterschaftsgeld zahlt mir meine Krankenkasse.
Bei der Bundesagentur fĂĽr Arbeit kann ich mich erst wieder melden wen ich vermittelbar bin. Ich werde aber bestimmt mindestens 1 Jahr zu Hause bleiben. Mein Mann arbeitet Vollzeit.
Nun habe ich 2 Fragen..
Die erste bezüglich dem Mutterschaftsgeld. Wird der anhand der Höhe meines Gehaltes als Verkäuferin das ich bis Ende März verdient hatte gerechnet oder anhand des Arbeitslosengeldes 1?
Und die zweite Frage ist genau die gleiche nur in Bezug auf das Elterngeld.. Wird die Höhe da anhand meines Gehaltes als Verkäuferin berechnet oder anhand des Arbeitslosengeldes 1?
Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.
Danke fürs lesen und eure Antworten🌸
Habe ich Anspruch auf Elterngeld..?
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Elterngeld. Monate mit ALG 1 werden wir ohne Einkommen gerechnet, da ALG schon eine Lohnersatzleistung ist. Die Monate März bis August 23 werden mit 0 Euro gerechnet, die davor halt dein Gehalt
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Wenn ihr Mutterschutz im Juni beginnt, dann wird nur bis einschließlich Mai mit 0 einfließen. Und wenn sie im März noch gearbeitet hat, sind das ja nur zwei Monate.
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Hast natĂĽrlich Recht.
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Mutterschaftsgeld gibts in Höhe des ALG.
Anspruch auf Elterngeld hast, errechnet sich den 12 Monaten vorm Mutterschutz, Monate mit ALG fließen mit 0€ in die Berechnung hinein.