Darf der Arbeitgeber eigentlich Kinder zum medizinischen Dienst schicken?

Eine theoretische Frage: wenn das Kind des Arbeitnehmers ständig an Brückentagen, montags oder bei abgelehntem Urlaubswunsch krank ist, darf der Chef das Kind dann auch zum medizinischen Dienst schicken? Oder gilt das bei Verdacht auf Blaumachen nur für die Arbeitnehmer selbst?

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Als Arbeitgeber würde ich nicht das Kind „untersuchen“ lassen, sondern sehen, dass ich den Angestellten los werden. Ich-Menschen braucht auf der Arbeit, wenn man im Team arbeiten muss wirklich keiner.
Denn mal ehrlich: Das Kind wird nicht wirklich krank sein.

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Interessante Frage. Weiß ich tatsächlich auch nicht.

Ich vermute aber fast nicht 😅 Kindkrank zahlt ja letztlich die KK, also hat der AG keinen finanziellen Nachteil und Kinderkranktage sind ja irgendwo begrenzt…

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Finanziell nicht, aber die Arbeitskraft fehlt ja dann. Und wenn Mutter oder Vater vorher ein Urlaubsantrag abgelehnt wurde, weil Kollege X dann Urlaub hat, ist keiner da, was den Betriebsablauf stören würde

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Mir ist das schon bewusst, trotzdem glaube ich, dass das rechtlich schwierig ist. Bin aber nur Laie.

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Kann mich meiner Vorrednernin nur anschließen.
Denke nicht, dass der AG das darf. Aber ich würde an seiner Stelle auch versuchen, den AN los zu werden.

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Nein das dürfte er nicht, allerdings wenn das wirklich sehr oft auffällig ausgerechnet an diesen Tagen immer so passiert ist, dann wird er sich wahrscheinlich den Rest denken und den Arbeitnehmer wahrscheinlich abmahnen oder irgendwann auch sogar kündigen.

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Abmahnung dürfte rechtlich nicht haltbar sein. Der Arbeitnehmer hat ja objektiv nichts falsch gemacht. Die "Ursache" fürs Fehlen ist ja das Kind, bei dem man zunächst davon ausgehen muss, dass es krank ist, wenn der Arzt dies bescheinigt.

Für eine Abmahnung oder Kündigung müsste man beweisen, dass das Kind zu Unrecht krank geschrieben wurde. Was das Kind natürlich nicht "Schuld" ist. Wenn die Mutter ein Kind unter 12 anweist, dem Arzt zu sagen, dass es Bauchweh hat, wird es das auch tun.

Da geht wirklich nur Privatdetektiv oder dass Mutter oder Kind zufällig beide irgendwo gesehen werden, wo sich kranke Kinder in der Regel nicht aufhalten. In dem Fall würde ich als Arbeitgeber aber auch der Schule einen Tipp geben, sofern das Kind schulpflichtig ist. Habe aber auch schon von Eltern gehört, die auf kindkrank daheim bleiben, während das gesunde Kind selbst in die Kita oder zur Schule geht.

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Ich glaube schon, dass es wenn es wirklich ausschließlich an diesen Tagen auftritt, der Chef mit einem Mitarbeitergespräch eine Abmahnung aussprechen kann, ob er weitere Schritte einleitet oder nicht, keine Ahnung.

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Ich würde als AG denken, das mein Ab mich veräppelt und würde ihn kündigen.

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Nein, aber kurzgefasst kann er ein Mitarbeitergespräch anordnen und hinterher einer Verdachtskündigung aussprechen. Mit dieser Kündigung kann der Mitarbeiter zum Arbeitsgericht und ob sie durchgeht oder nicht hängt von den einzelnen Umständen ab.

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Nein, darf er nicht.
Klar, kann er probieren, ist aber ohne rechtliche Grundlage und deshalb null und nichtig.

Wenn das wirklich so krass ist, dann würde ich mich mal rechtlich beraten lassen. Bei einem begründeten Anfangsverdacht kann man vielleicht ja mal einen Privatdedektiv schauen lassen, wie krank das Kind so ist.....

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Das Kind kann auch krank sein, ohne das man es ihm ansieht.

Ein erkrankter An darf auch alles machen, was der Genesung nicht schadet. Er darf auch einkaufen, Essen gehen etc ( wenn er nicht gerade wegen Grippe krankgeschrieben ist)

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Selbst wenn ich beim Arzt war, 7 km einfach, und er hat mich wegen Grippe krankgeschrieben, gehe ich noch schnell, 300 m weiter in den Rewe danach, weil in meinem Ort kein Geschäft mehr ist, und deck mich für 7 Tage ein, damit die Familie nur noch das nötigste holen muß.

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Also, ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber bei uns arbeiten die Sozialversicherungen durchaus auch mit Privatdetektiven. Sollte die KK die Kosten tragen, würde ich, sofern die Handhabung ähnlich ist, dort mal einen Tipp hinterlassen... und ansonsten ja, den MA bei nächster Gelegenheit loswerden.

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Wird denn auch immer ein "Kinderkrankenschein" eingereicht?