Hallo ihr Lieben,
Ich habe eins Frage bezüglich der Lohnersatzzahlung im Mutterschutz.
Mein Fall sieht wie folgt aus:
- Ich bin bis 26.7.23 noch in Elternzeit mit Kind 1.
- Ab 29.8.22 bin ich in Mutterschutz mit Kind 2.
- Es entsteht also ein Monat "Lücke," in welchem ich Vollzeit angestellt bin (allerdings im Beschäftigungsverbot).
Ich bekomme also einen Monat Gehalt.
Nun liest man ja überall dass die Lohnersatzleistung im MUS sich aus den letzten 3 Gehältern zusammensetzt. Ich habe ja aber nur ein Gehalt bis dahin erhalten.
Was passiert also dann? Wird dann nur das eine Gehalt herangezogen und einfach Mal 3 gerechnet?
Vielleicht hatte jemand einen ähnlichen Fall.
Mutterschutzleistung nach "nur" einem Monat Gehalt
1
Ja es wird dann der durchschnittliche Verdienst anhand des einem Monats berechnet:
"War das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen." -> https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html