Ärztliche Bescheinigung = Beschäftigungsverbot?

Hallo,
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe folgendes Schreiben von meinem Arzt heute ausgehändigt bekommen:


Ärztliche Bescheinigung

Nach medizinischer körperlicher Untersuchung und anamnestischer Erhebung der Patientin xxxxxxxx, besteht die absolute Kontraindikation der Teilnahme am Beruf aufgrund einer akuten Belastungsreaktion.

Das arbeiten würde die akute Schwangerschaft sowie die Gesundheit der Patientin stark belasten. Daher ist das Arbeiten verboten.


Es handelt sich um meinen Hausarzt. Ist das Schreiben mit einem Beschäftigungsverbot gleichzusetzen? Bin etwas verwirrt, da ich vorher nicht in dieser Situation war.

Ein Stempel sowie auch die Unterschrift wurden an das Ende gesetzt.

Vielen Dank für eure Einschätzung!

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Hallo

normalerweise gibt es einen Vordruck.

Es muss der Entbindungstermin in das Attest, ab wann das BV gelten soll und das nach $ 16 Mutterschutzgesetz ist. Ausserdem bis wann das BV gelten soll und ganz wichtig für welche Tätigkeiten damit gemeint ist. Also ob es jede Tätigkeit ist oder nur bestimmte Tätigkeiten oder jede Tätigkeit über eine bestimmte Zeit

Der Satz Arbeiten ist verboten ist nicht aussagekräftig genug

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Nein. Das ist kein Beschäftigungsverbot. Auf einem Beschäftigungsverbot steht auch Beschäftigungsverbot + einige weitere vorgegebene Pflichtangaben, die benötigt werden für AG und KV.

Sollte es tatsächlich die Absicht des Arztes gewesen sein, ein individuelles BV auszusprechen, so ist er von Dir ins Gebet zu nehmen, fachmännisch zu arbeiten.

Der Zettel den du da hast, hat für keine "offizielle" Stelle eine Bedeutung.

Bearbeitet von BerlinLydia
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zu dem was die anderen schon gesagt haben, ist eine akute Belastungsreaktion auf wenige Tage beschränkt und kann allein deshalb kein längerfristiges BV oder AU begründen..