Resturlaub

Hallo ihr lieben.
Ich finde keine Lösung, deswegen versuche ich es mal hier.
Ich würde gerne wissen wieviel Urlaubstage mir noch zustehen.
Ich habe meinen Job zum 31.8.23 gekündigt und fange am 1.9 woanders an.
Ulaub ist in dieser Zeit vom 14.8-1.9 geplant.

Ein paar Eckdaten: Urlaubstage gesamt:30
davon habe ich schon 10 genommen.

Ich arbeite in Teilzeit 20Stunden in einer 5 Tage Woche.

Vielleicht könnt ihr mir ja irgendwie weiterhelfen.

LG

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Prinzipiell wird der Resturlaub nach folgender Formal errechnet:
Gearbeitete Monate / 12 * Urlaubsanspruch.
Wären in Deinem Fall 20 Tage. 10 hast Du schon genommen und mit den restlichen 10 Tage bekommst Du den gewünschten Zeitraum nicht abgedeckt.

Grüsse
BiDi

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Grundsätzlich darfst du, wenn du in der 2. Jahreshälfte wechselst, deinen gesamten Jahresurlaub (also 30 Tage) noch beim alten Arbeitgeber nehmen, sie stehen dir dann also beim neuen Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung.
Du kannst also letztendlich frei entscheiden, ob du nur die anteilig bis zum Vertragsende erworbenen Arbeitstage nimmst (also 20 Tage), oder mehr. Das sollte dann aber auch mit dem neuen Arbeitgeber abgeklärt werden.
Urlaubstage vom alten Arbeitgeber kannst du jedoch nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

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Dazu müsste man genau wissen, was vertraglich vereinbart ist.

In einigen Verträgen gibt es die Unterteilung in gesetzlichen und zusätzlich gewährten Urlaub. Wären in diesem Fall dann 20 Tage gesetzlich und 10 Tage zusätzlich gewährter Urlaub.

Der zusätzlich gewährte Urlaub darf durch den Arbeitgeber gekürzt werden.

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Die Kürzung muss er dann aber bei der Empfangsbestätigung der Kündigung machen.

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Dir stehen 2,5 Urlaubstage pro Monat zu.
30Tage : 12 Monate= 2,5 Tage pro Monat
Bis August somit ganze 20 Tage.
Das reicht also nicht.

Kannst du vielleicht unbezahlten Urlaub nehmen?

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Danke für deine Antwort.

Also ich könnte ihn mir kürzen sozusagen, auf eine Woche verzichte, hauptsache die Zeit vom 14.8-25.8 ist abgedeckt ( fliege nämlich da in Urlaub) die andere letzte Woche ist nicht so wichtig. Also würde es ja dann mit den 10 Tagen, die übrig bleiben passen.

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Du hast Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub. Schau bitte in § 5 BUrlG und deinej Arbeitsvertrag. Wenn dort nichts von Kürzung des übergesetzlichen Urlaubs steht, steht dir der volle Urlaub zu, da du in der 2. Jahreshälfte gekündigt hast.

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Die anderen haben es dir ja schon ausgerechnet. Du hast 20 Tage Urlaub. Aber schon 24 Tage verplant bzw. genommen. Die fehlen also 4 Tage.
Du kannst mit dem AG vereinbaren, dass du 4 Tage unbezahlten Urlaub machst oder, dass du bis zum Urlaub im August noch 16 Überstunden (entspricht 4 deiner Arbeitstage) aufbaust, die du dann abfeierst. Beiden Lösungen muss der AG aber zustimmen.

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§ 5 Abs. 1 BUrlG:

Du hast Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub, wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Urlaub unterschieden wurde.

Zudem kann dein Neuarbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung verlangen, hat er aber offenbar nicht gemacht, sonst hättest du das geschrieben. In dem Fall hättest du in der Tat nur noch deinen Teilurlaub übrig.

Bearbeitet von Inaktiv
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Du hast pro Monat 2,5 Tage zur Verfügung.
Januar bis August somit 20 Tage insgesamt.
10 Tage hast du schon verbraucht. Somit hast du noch 10 Tage zur Verfügung.

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Stimmt so nicht, siehe andere Kommentare. Sie hat in der 2. Jahreshälfte gekündigt.