GKV Beiträge während Elternzeit

Liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich der Beiträge für zur GKV während der Elternzeit.

Ich wüsste gerne welche Beiträge wir zu erwarten haben.

Folgende Konstellation wird gegeben sein:

Frau freiwillig in der GKV versichert und ein Wechsel in die PKV ist keine Option.

Mann unterliegt als Soldat der unentgeltlichen Truppenärztlichen Versorgung

Das Kind erhält 80 % Beihilfen und der Rest wird über eine PKV abgedeckt.

Ein Anspruch auf die Familienversicherung liegt nicht vor.

Wir sind verheiratet, damit wird das Einkommen des Mannes als (anteilig?) für die Berechnung des Beitrages herangezogen. Weitere Einkünfte liegen nicht vor und das Elterngeld wird ja nicht betrachtet.

Einkommen in Elternzeit:
Elterngeld: 1800
Einkommen Mann:
Monatsbrutto ca. 7000 / Monatsgehalt ca. 5000

Vielleicht kann mir hier jemand eine ungefähre Schätzung geben, die Seiten der GKV sind nur bedingt hilfreich.

LG

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Hi, du musst leider den Höchstsatz von ca. 450€ zahlen, da das Einkommen von deinem Mann dazu gerechnet wird. Kontaktiere am besten deine Krankenkasse und lass dir die Beiträge mitteilen.

Bearbeitet von Blume-007
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Mein Freund ist freiwillig gesetzlich versichert und musste 196 Euro in der elternzeit zahlen.
Elterngeld hat er auch 1800 bekommen.

Vielleicht hilft dir das schonmal.

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Elterngeld wird nicht als Einkommen gerechnet, aber das Einkommen des Mannes. Ich würde einfach direkt bei der Krankenkasse nachfragen, welcher Beitrag sich für die Elternzeit ergibt.

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Hallo,
es zählt nur das hälftige Einkommen deines Mannes. Abgesehen davon geht natürlich noch ein kleiner Betrag ab dafür, dass ihr ein gemeinsames Kind habt.
Damit liegst du längst noch nicht beim Höchstbetrag. Preiswert wird es trotzdem nicht. Die exakte Berechnung führt die Kasse durch. Da fließen noch mehr Punkte mit ein.

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Siehe Screenshot, die Obergrenze liegt bei einem Einkommen des nicht gesetzlich versicherten bei ca. 2500€ monatlich, daher muss sie leider schon den Höchstsatz zahlen. Hatte mich vorm 1. Kind auch gewundert, dass es „nur“ so wenig sein darf um schon beim Höchstsatz zu landen.

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Der Höchstsatz in der GKV ist doppelt so hoch und liegt dieses Jahr bei rund 808€.
Mit knapp 400€ zahlt man also noch nicht einmal ansatzweise den Höchstsatz. Die Behauptung ist schlichtweg falsch.

Ich mache das Procedere nun schon seit vielen Jahren mit.

Bearbeitet von kati543
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