Hallo,
meine Schwiegermutter ist letztes Jahr überraschend im November verstorben, sie war 65. Mein Mann ist ihr einziges Kind, mein Schwiegervater hat einen Sohn aus erster Ehe, wohnt aber in NRW (wir BW) und die Brüder haben sich noch nie getroffen. Nur am Rande. Sie hat eine DHH alleine geerbt ca. 2000, es ist schon alt, ca. 100.000 EUR wert) und seitdem selbst bewohnt mit dem Schwiegervater. Wir haben das Haus seit dem letzten Sommer als Zweitwohnsitz offiziell angegeben.
Im Testament steht sowas wie: "Unser Sohn B. soll alleiniger Erbe sein und das Elternteil, das länger lebt, bekommt im Haus lebenslanges Wohnrecht. Von der Mutter unterschrieben, die Unterschrift vom Schwiegervater steht unter dem Satz: "Das ist auch mein letzter Wille." Beim Notar waren die beiden auch, er hat offiziell 50% geerbt, die anderen 50% der Schwiegervater. Und steht auch angeblich auf dem Erbschein.
Er ist Zeuge Jehovas (wir nicht, Schwiegermutter wars auch nicht ,sind "normal" evangelisch und glauben auch an Gott, aber nicht an das was die ZJ meinen, damit haben wir nichts zu tun) und redet den ganzen Tag darüber und was alles sein wird nach dem jüngsten Gericht und Verse sagt er dann usw. Es ist sehr anstrengend mit ihm. Sorry, das musste ich mal loswerden.
Jetzt hat er uns am Wochenende besucht und haut raus, dass er das Haus für ihn zu groß ist (4 Zimmer), er das Haus verkaufen will und er sich eine Wohnung kaufen will. Aber mit keinem Wort meinen Mann gefragt,
ob das ok wäre. Mein Mann hat leider nichts erwidert, wir waren beide geschockt. Kann er das machen?
Dankeschön und viele Grüße
Darf Schwiegervater ohne Einverständnis Haus verkaufen?
Hallo,
ich verstehe deinen Text nicht so richtig.
Einerseits schreibst du, dass dein Mann Alleinerbe ist, andererseits, dass dein Mann? und der Schwiegervater jeweils zur Hälfte geerbt haben.
Wer steht denn im Grundbuch?
Wenn es ein Berliner Testament war und dein Mamn als Nacherbe eingesetzt ist, müsste dieses auch im Grundbuch aufgenommen worden sein und der Verkauf kann nur mit Einwilligung deines Mannes abgeschlossen werden.
Es war kein Berliner Testament, sonst hätte mein Mann nichts geerbt. Der Notar meinte, die gesetzliche Erbfolge ist eingetreten, 50/50, trotz dieser Formulierung im Testament. Dieser hat das auch beim Amtsgericht veranlasst oder wie man das nennt. Im Grundbuch stehen auch beide, die Berichtigung ist glaube noch bei Gericht in Arbeit.
Wenn beide im Grundbuch stehen kann der Schwiegervater natürlich nicht einfach verkaufen ohne die Zustimmung deines Mannes
Wer steht momentan im Grundbuch?
Wer steht im Grundbuch
Wenn beide im Grundbuch stehen kann nicht einer alleine verkaufen!
Er hat zudem lebenslanges Wohnrecht. Selbst wenn das Haus zu groß ist (für Ihn allein) kommt es ihm doch sicher günstiger als sich eine Wohnung zu mieten.
Aber warum reagiert ihr denn nicht? Selbst wenn ihr geschockt wart?
Mal eine andere Frage die mich interessiert: "Wir haben das Haus seit dem letzten Sommer als Zweitwohnsitz offiziell angegeben." Warum??? Müsst ihr dann nicht Zweitwohnungssteuer zahlen?
Nein, es ist in einer Stadt, wo keine Steuer erhoben wird. Online steht ein Verzeichnis über die Städte, die diese erheben.
Nicht unbedingt.
Die Nebenkosten hat er beim lebenslangen Wohnrecht zu tragen.
Je nach größe und Alter des Hauses sowie Heizart können die Nebenkosten schon extrem sein.
Wenn beide im Grundbuch stehen, dann kann er es natürlich nicht einfach verkaufen.
Aber wie sieht eure Alternative dazu aus?
1. Dein Mann kauft seinem Vater die 50% vom Haus ab
2. Dein Mann weigert sich überhaupt etwas zu machen und das Haus steht leer (außer wenn Ihr es gelegentlich mal nutzt)
3. Der Vater muss gezwungenermaßen dort wohnen bleiben, weil er sich nichts anderes leisten kann
4. Dein Mann willigt dem Verkauf ein und bekommt eben 50% vom Erlös ausgezahlt
Hallo,
der Schwiegervater darf natürlich seinen Teil des Hauses verkaufen. Informiert hat er euch ja.
50% eines Hauses kann man nur Verkaufen wenn es eine Teilungsurkunde gibt. Dein Mann muss mit zum Notart und unterschreiben. ob ihr da einen Wohnsitz gemeldet hast ist unwichtig
Noch als Ergänzung zu den bisherigen Antworten. Wenn ihr euch nicht einigt, kann dein Schwiegervater die Teilungsversteigerung verlangen.
Vergesst nicht, dass der andere Sohn deines Schwiegervaters einen Pflichtanteil bekommt, auch wenn dein Mann der alleinige Erbe ist. Sollte der leibliche Sohn etwas einklagen, müsst ihr ihn auszahlen oder anders regeln.
Da gibt es doch aktuell nichts zu erben. Der Schwiegervater ist nicht verstorben.
Aktuell nicht, früher oder später schon. Selbst wenn der Schwiegervater das Haus behält, erbt Sohn B nicht die anderen 50% nach dem Tod alleine.