Hallo,
Bei meinen früheren Anträgen auf Lastenzuschuss wurde angegeben keine erhöhten Werbungskosten geltend zu machen. Irgendwann habe ich zu erfahren bekommen, dass auch Fahrtkosten zur Arbeit darunter zählen. Deshalb wurde ein Überprüfungsantrag gestellt.
Die Behörde sagt jetzt, dass die Bescheide nicht überprüft werden, weil ich selbst angegeben hätte keine erhöhten Werbungskosten zu haben. Das Argument nichts davon gewusst zu haben, dass Fahrtkosten mit zu den Werbungskosten gehören komme nicht zum Tragen, weil das allgemein bekannt sei.
Ist diese Entscheidung der Behörde richtig? Ich habe da meine Zweifel.
Ich würde mich freuen, wenn ihr Eure Meinung dazu sagt bzw. Jemand Hintergrundwissen hat.
Vielen Dank im Voraus
Shadow2020
Überprüfungsantrag Lastenzuschuss abgelehnt
https://ra-klose.com/leistungsspektrum/sozialrecht/ueberpruefung-44-sgbx
"Voraussetzung eines erfolgreichen nachträglichen Überprüfungsverfahrens ist, dass
die erlassende Behörde von einem falschen Sachverhalt beim Erlass des Bescheids ausgegangen ist oder dabei das Recht falsch angewendet hat; es muss sich also um einen rechtswidrigen Verwaltungsakt handeln,
deswegen wurden Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen), z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Grundsicherung oder Rente wegen Erwerbsminderung, rechtswidrig nicht erbracht oder Beiträge zur Sozialversicherung rechtswidrig erhoben."
Das liegt ja nicht vor da ihr den Antrag nach eurer Betrachtung falsch ausgefüllt habt, daher ist es korrekt das die Überprüfung scheitert. Diese würde den Antrag rückwirkend in die Neuberechnung führen lassen.
Stellt einfach einen neuen korrekten Antrag.
In NRW und Bayern steht im Beiblatt das es auch Fahrtkosten sind.
Werbungskosten sind eigentlich immer auch Fahrtkosten.
Ja. Du hast immer die Möglichkeit (und hast auch die Pflicht) im Rahmen der Frist jeden Bescheid zu prüfen und Widerspruch einzulegen. Steht alles in der Rechtsbehelfserklärung.