Ausbildung Abbruch?

Huhu ihr Lieben,
Es geht sich hier nicht um mich (Verfasser) sondern um eine Freundin die grade vor einem „Problem“ steht.

wie schon oben beschrieben geht es sich um eine Freundin. Sie hat gestern erfahren das sie schwanger ist, steht jetzt aber vor einer etwas größeren Herausforderung weil sie am 1.10 eigentlich eine Ausbildung zur Pflegefachfrau beginnen wollte. Vertrag ist natürlich schon fertig und unterschrieben, sie hat auch eine 6 monatige Probezeit. Jetzt stellt sich ihr die Frage kann sie die Ausbildung trotzdem beginnen? Hat sie Kündigungsschutz wegen der Schwangerschaft oder kann der Vertrag jetzt einfach aufgehoben werden? Wann sollte sie dem Arbeitgeber darüber Bescheid geben, jetzt schon oder erst bei Ausbildungsbeginn?
Und sollte sie die Frauenärztin auch direkt darüber informieren das sie ab 1.10 eigentlich eine Ausbildung beginnt?

Tut mir leid, dass waren jetzt viele Fragen hintereinander. Aber wir hoffen, dass sich hier jemand besser auskennt und uns aufklären kann. Das ist einfach ihre Traum Ausbildung und sie hat jetzt natürlich Angst das alles verbaut ist. aber eine abtreibung kommt für sie und ihren Partner natürlich auch nicht infrage.

Liebe Grüße & vielen Dank schonmal im Voraus 🙂

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Wie alt ist deine Freundin? Geht sie derzeitig noch zur Schule, oder hat sie bereits eine Ausbildung?

Ich würde es dem AG sofort sagen und den Ausbildungsvertrag aufheben. Oder wie stellt sie sich das alles vor? Möchte sie gleich nach der Entbindung arbeiten gehen?

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„Möchte sie gleich nach der Entbindung arbeiten gehen?“

Nach dem Mutterschutz, wieso nicht?

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Ja, klar. Wenn dann nur so. Macht ja keinen Sinn, wenn sie am Vertrag festhält, dann aber gleich in Elternzeit geht.

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Laut BBiG darf die Probezeit maximal 4 Monate betragen.

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Seit wann das denn?

Es steht überall, bis 6 Monate ist zulässig.

Bearbeitet von Pflege1996
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PflBG, 6 Monate!

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Darf sie in der Pflege überhaupt als Schwangere arbeiten?

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Wenn Sie das möchte ja, man muss nicht zwingend ins Beschäftigungsverbot! Kommt aber auch viel auf den Arbeitgeber an.

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Ja das ist die Frage die sie sich auch stellt. Ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt das ganze schwanger durch zu ziehen. Aber wir befürchten auch das es schwierig wird. Sie wird mit dem Arbeitgeber sprechen ob sie an einem anderen Zeitpunkt die Ausbildung starten kann in 1-2 Jahren.

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Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen.

In der Pflege werden händeringend Leute gesucht, ich denke für die ist es sicherlich kein Problem den ausbildungsbeginn auf ein späteren Zeitpunkt zu legen, z.b. in einem Jahr, dann kann das Kind ggf schon in Betreuung gegeben werden.


Ich bin selbst altenpflegerin.
Ich würde mich nicht bewusst in den Stress begeben, die Ausbildung zu starten und dann ein Baby zu bekommen, weil man einfach nicht weiß wie die Situation mit Baby wird.


Wenn Sie allerdings ein sehr gutes Netzwerk hat, also mit Unterstützung von Partner sowie Familie, die ihr die Zeiten der Betreuung abnehmen können, damit sie auf die Arbeit kann, zur Schule und auch noch Zeit zum lernen, dann ist das machbar (1 Schülerin hatte diesen Fall und hat hochmotiviert die Ausbildung beendet).

Ich persönlich würde aber die 1. Variante versuchen, da natürlich die Herausforderung sehr groß ist Ausbildung und Baby unter 1 Hut zu bekommen, sowie auch schon hier erwähnt die Fehlzeiten).

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Ob es sinnvoll ist, die Ausbildung jetzt zu starten und dann nach wenigen Monaten wegen des Mutterschutzes zu unterbrechen, hängt vor allem davon ab, wie die Ausbildung aufgebaut ist, und wie sie nach dem Mutterschutz weiter machen möchte.

Schwanger in der Pflege am Menschen arbeiten wird sie nicht dürfen, in der Schule sitzen aber schon.

Ich denke, dass sie in den drei(?) Monaten bis Mutterschutz kaum was wird nachhaltig mitnehmen können, vor allem, wenn sie nach der Geburt eine längere Pause plant (länger als Mutterschutz). Dann wäre es auch für sie sinnvoller, die Ausbildung auf nach der Elternzeit zu verlegen.

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ohne Praxis wird sie aber nicht zu Prüfungen zugelassen, sie sollte die Schule kontaktieren und die Ausbildung um 1 Jahr verschieben, aber erst nach der 12. Woche SS

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https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/schwanger-in-der-ausbildung/

Inzwischen schützt das MuSchG auch explizit Auszubildende. Das heisst sollte sie ein BV bekommen steht ihr Lohnfortzahlung (Mutterschutzlohn) zu.
Weiterhin kann sie ihre Ausbildung auch dann nach dem Mutterschutz und ggf der Elternzeit fortsetzen https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/gibt-es-mutterschutz-in-der-ausbildung--125094

Sie hat auch die Möglichkeit die Ausbildung dann zu verlängern.

Sie muss halt schauen wie sie ihren Lebensunterhalt bestreitet.
Sie kann die Ausbildung beginnen und nach dem Mutterschutz/Elternzeit fortsetzen. Bekommt sie ein BV erhält sie ihr Gehalt als Mutterschutzlohn weiterhin (der AG bekommt das erstattet über die Umlage U2).
Sie bekommt ggf mehr EG und kann mit Unterhalt, EG, Kindergeld eventuell sogar mehr Einkommen haben als mit dem Bürgergeld (ich gehe mal davon aus das noch kein ALG-Anspruch besteht). Dann hätte sie nämlich ggf zusätzlich Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag.