Partnerschaftsbonus, wenn man vorher schon in Teilzeit war

Hallo,

ich habe nach meiner ersten Schwangerschaft meine Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle reduziert. Ich arbeite nun 20 h/Woche.
Ende Juli entbinde ich zum zweiten Mal und muss für die Anträge zu Elterngeld- und zeit angeben, wie lange ich weg bin. Und hier habe ich eine Frage, auf die ich einfach keine Antwort finde:

Kann ich überhaupt einen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, wenn ich mind. 25 Stunden arbeiten muss, ich nach Arbeitsvertrag aber eigentlich nur 20 Stunden arbeiten "darf"?

Ich würde das gerne machen, damit mein Mann auch noch ein bisschen Zeit mit seiner Tochter bekommt. Aus Gründen bleibt die gesamte Elterngeld-Zeit (außer die Partnermonate) an mir hängen. Wenn er nicht dauerhaft in Teilzeit gehen will (und das geht leider auch nicht), bleiben nur Monate, in denen wir den Partnerschaftsbonus nutzen könnten.

Ich würde mich über Antworten und auch Quellen zu euren Informationen freuen.

Lieben Dank!

Caro

1

Laut Familienportal (was wohl vom Familienministerium mitbetrieben wird) müssen beide Partner mindestens 24 Stunden und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten, um den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen zu können. Wenn du also nur 20 Stunden arbeitest, könnt ihr das nicht in Anspruch nehmen. Du müsstest mir deinem Arbeitgeber sprechen, ob man da was machen kann.

Alternativ kann dein Partner ja auch Elternzeit einreichen, in dieser Zeit Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus beziehen, falls das bei euch mit dem Elterngeldmonaten hinhaut.

3

Richtig, wenn der Partnerschaftsbonus wegen deines vertraglichen Stundenumfangs nicht geht, dann gehen ja vielleicht die Partnermonaten. Dafür muss dein Partner mind. 2 Monate EG beantragen zusätzlich zu deinen 12 (ca. 10 nach Abzug MuSchu).
Heißt, er kann 2 Monate Vollzeit-EZ machen mit BasisEG oder 4 Monate Teilzeit-EZ mit EGPlus und parallel Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Bearbeitet von ourhope123
2

Nein, eben aus dem von dir genannten Grund.

4

Hallo!

Ich habe heute tatsächlich eine Antwort vom Familienportal bekommen!

Das Problem ist ein arbeitsrechtliches -- ich muss es mit meinem Arbeitgeber klären. Und das mache ich dann morgen. Insofern mein AG und ich uns einigen können, würde das bedeuten:

- Ich arbeite dann während der Bonusmonate mind. 24 Stunden, bekomme dafür aber kein Elterngeld. Ist ja auch nicht nötig, weil ich ja sogar mehr statt weniger Gehalt bekäme.

- Mein Mann kann ebenfalls die Bonusmonate nehmen und er bekommt dann das Elterngeld, weil er ja tatsächlich weniger einnehmen würde.

Alles in allem wäre das eine super Lösung, weil sein Einkommen das deutlich höhere ist und wir uns das sonst nicht leisten könnten. Drückt mir gerne die Daumen, dass mein Arbeitgeber mir das ermöglichen kann und möchte. ;)

Um noch eine Frage zu beantworten: Mein Mann kann nur die ersten zwei Monate ab Geburt Elternzeit nehmen. Das hängt mit Projektverantwortlichkeiten zusammen. Nicht schön (und wenn ihr mich fragt, vor allem nicht fair) aber kann er eben auch nicht ändern, ohne das ihm beruflich wirklich Nachteile drohen. :( Deswegen wollten wir die Bonusmonate am Ende meiner Elternzeit nehmen...

Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten!