Hallo Leute ich sollte vor der Geburt Elternzeit beantragen beim Arbeitgeber.
Dies wurde auch bestâtigt aber die Geburt war 8 Tage spâter.
Soll ich die Elternzeit neu beantragen?
İch muss es noch an die Elterngeldstelle zuschicken. Muss ich meinen Arbeitgeber noch irgendwelche Unterlagen zuschicken, da sich auch mein Mutterschutz un 8 Tage verlângert hat.
Danke schonmal
Vor Geburt Elternzeit beantragt Geburt war spâter neu beantragen?
Man kann die Elternzeit erst endgültig beim Arbeitgeber anmelden, wenn das Geburtsdatum fix ist. Sie muss 7 Wochen vor Beginn angemeldet sein, also in deinem Fall spätestens eine Woche nach der Geburt.
Das mit der Dauer des Mutterschutzes regelt die Krankenkasse mit dem Arbeitgeber, wenn du dort das Mutterschaftsgeld für nach der Geburt beantragst.
Stimmt! Aber eine "Voranmeldung" kann und sollte man machen, denn nach der Geburt hat man nur wenige Tage Zeit um die Elternzeit beim AG zu beantragen und alleine die Ausstellung der Geburtsurkunde nimmt schon mal 2-3 Wochen in Anspruch. So oder so musst du für die Elternzeitberechnung beim AG also wohl Unterlagen nachreichen, deshalb lieber vor der Geburt die Elternzeit schon beim AG anmelden und dann hast du nach der Geburt keinen Stress...
„So oder so musst du für die Elternzeitberechnung beim AG also wohl Unterlagen nachreichen,“
Das solltest du genauer erklären.
Die Elternzeit wird von den Eltern bestimmt, da hat der AG überhaupt nichts zu berechnen.
Hi!
Also bei meiner Tochter war es genauso: die Geburt war 1 Woche nach dem errechneten Entbindungstermin.
6 Wochen vor dem errechneten ET ging ich in den Mutterschutz und der gilt dann immer bis zur tatsächlichen Geburt - war in meinem Fall also 1 Woche länger, insgesamt 7 Wochen. Nach der Geburt beginnen erst die weiteren 8 Wochen Mutterschutz (Zeitraum für nach der Geburt) zu laufen und danach offiziell die Elternzeit mit EG-Bezug. Wegen der etwas späteren Geburt wurde halt auch der Beginn der Elternzeit etwas rausgeschoben - war aber kein Problem, ich musste nur eine Kopie der Geburtsurkunde beim AG vorlegen. Wichtig war nur, dass sie rechtzeitig wissen "ab Geburt 2 Jahre Elternzeit" - dass sich der Beginn mal um ein paar Tage verschiebt ist ja klar, denn niemand weiß wann genau ein Kind entscheidet das Licht der Welt zu erblicken *g*
Unsere Tochter war 11 Tage früher. In meinem Antrag vor Geburt habe ich wie du auch nur geschrieben „nach dem Ende der Mutterschutzfrist bis einschließlich dem 36. LM“ und das wurde auch genau so bestätigt. Die Geburtsurkunde wurde dann nachgereicht nach Geburt. Einen extra Antrag habe ich nicht noch mal abgegeben - brauchten sie auch nicht meinten sie
Was genau hast du geschrieben in deiner Mitteilung an den AG?