Hallo liebe Community,
Obwohl es meine dritte Schwangerschaft ist, beschäftige ich mich zum ersten Mal mit dem Thema Beschäftigungsverbot.
Aktuell habe ich körperliche Beschwerden durch die Dienstbelastung in meinem
Job. Morgen steht der Termin bei der Gyn an. Je nachdem, was sie feststellt, könnte es auf ein BV oder eine Stundenreduktion (heißt das dann Teilzeit-BV??) hinauslaufen.
Meine Frage bezieht sich auf die Höhe des Gehalts bei Teilzeit-BV oder BV:
Kommt es bei einer der beiden Formen zu Gehaltseinbußen?
Reduziert sich mein Elterngeldanspruch, sollte eine der beiden Arten von BV ausgesprochen werden?
Die wahrscheinlichere der Varianten ist ohnehin, dass meine Gyn mich für ein oder zwei Wochen krank schreibt, weil sie sich wohl mit dem Aussprechen von BVen sehr zurückhält (kann es sein, dass sie Regressforderungen der Krankenkassen fürchtet?)
Hoffe, jemand hier im Forum kann mir helfen 🙏?
Finanzielle Einbußen durch BV?
Bekommst Du zur Zeit nicht versteuerte Zulagen? Wenn ja, dann wirst Du etwas weniger bekommen, denn der Durchschnitt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft wird komplett versteuert.
Sollte das nicht der Fall sein, erhältst Du einfach Dein reguläres Gehalt weiter, unabhängig davon, wie viele Stunden Du noch arbeitest.
Auf das Elterngeld wirkt sich ein BV nicht aus
Danke, das klingt schon mal beruhigend. Ist jemandem bekannt, warum sich manche FÄ streuben, BVs auszusprechen?
Laut meiner Hebamme ist es bei meiner Gyn (im Gegensatz zu anderen) sehr schwierig ein BV zu bekommen.
Hat es im Extremfall negative Auswirkungen für einen Gyn, wenn er / sie ein BV ausspricht (Regress?) ?
Dann wird es halt so sein, dass sich deine Gyn an die Vorgaben hält und "die anderen" damit sehr großzügig um sich werfen. Wenn man manche Beiträge dazu hier verfolgt, dann werden die BVs teilweise gehandelt wie warme Brötchen.
Und wenn jemand keine körperlichen Beschwerden und keinen gefährlichen Job hat, dann ist es halt der psychische Stress, der seit Eintritt der SS von Seiten des AG zu spüren ist.
der Frauenarzt draf nur ein Bv ausstellen wenn das Leben des Kindes oder der Mutter in gefahr ist, für alles andere ist der Betrieb zuständig, eine falsch ausgestellte BV kann einem Arzt seine Abprobation kosten
Warum erzählst du immer und immer wieder solche Unwahrheiten??
Es kostet ihn garantiert nicht seine Approbation.
Er könnte für die Kosten haftbar gemacht werden. Aber bestimmt verliert er dadurch nicht seine Zulassung.
Wenn AG der Meinung ist, das für ein medizinisches BV kein ausreichender Grund vorliegt, kann der AG eine Überprüfung des BVs fordern. Vermutlich hat dein Arzt darauf keine Lust - oder aber er gehört zu jenen, die halt finden, man ist schwanger grundsätzlich arbeitsfähig und die meisten Beschwerden sind halt vorübergehend und damit ein Grund für eine AU und nicht für ein BV.
Suchs dir aus..