Nach Elternzeit selbst kündigen da keine Betreuung. Anspruch auf Bürgergeld wenn Sperre vom Arbeitsamt.

Hallo.
Ende September endet meine Elternzeit.
Wir haben keine Betreuung für unser Baby. Der Arbeitgeber kündigt deshalb nicht nach der Elternzeit. Ich soll selbst kündigen!
Dann bekomme ich ja sicher eine Sperre vom Amt. Würde ich dann in den 3 Monaten Bürgergeld bekommen?
Tagesmutter zur Betreuung erst ab Sommer 2024 freie Plätze.
Vielen lieben Dank.

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Ganz im Ernst, es gibt einen Rechtsanspruch auf einem Betreuungsplatz, de würde ich einfordern notfalls einklagen und solange versuchen nochmal Ez zu nehmen, aber doch jetzt nicht den sicheren Job kündigen.

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Erstmal ist der Vater des Kindes für euren Unterhalt zuständig. Bedenke auch, das du deine Kv dann selber zahlen musst( es sei den du bist verheiratet und kannst im die Familienversicherung)
Wenn er euren Bedarf nicht decken kann, dann kannst du Sozialleistungen beantragen.

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Mein Partner bekommt zur Zeit Krankengeld und wird auch noch weiter Krankengeld bekommen...
Er wurde deswegen zum 15.7. gekündigt.
Und wir haben Fixkosten.
Wie ist denn der Grundbetrag als Familie was man als Einkommen haben darf damit man Bürgergeld beziehen kann oder muss.

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Wegen was ist denn dein Partner krank?
Vielleicht kann er die Betreuung übernehmen?

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wenn du keine Betreuung hast, hst du keinen Anspruch auf Alg 1. Auch dazu brauchst du den Nachweis einer Betreuung

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habe ich dann Anspruch auf Bürgergeld?

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Sie fragt ja auch nach Bürgergeld.

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Anspruch auf ALG 1 besteht bei dir eh nicht, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Der Vater des Kindes ist Langzeiterkrankt? Kann er nicht die Betreuung übernehmen oder ist die Erkrankung zu schwerwiegend?

Ansonsten könnt ihr es mit Bürgergeld versuchen, gibt dazu Rechner im Internet.

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War doch auch ihre Frage wegen Bürgergeld

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Kannst du nicht wenigstens deine Elternzeit auf 3 Jahre erweitern, dass sollte sich ein betreuungsplatz ergeben du dann zumindest Anspruch auf deinen Job hast.

Ansonsten würde ich ein Termin beim Arbeitsamt machen, und die Möglichkeiten und Rechte besprechen/klären.

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1. ALG bekommst du eh nicht ohne Kinderbetreuung, somit auch keine Sperre.

2. dein AG hat Recht: möchtest / kannst du deinen Vertrag nicht erfüllen musst du kündigen. Warum sollte er kündigen? Er hat keinen Grund.

3. du solltest versuchen deine Elternzeit zu verlängern. Hast du nur 1 Jahr angemeldet ist es ein Antrag und du bist abhängig von der Kulanz deines AGs. Hattest du 2 Jahre angemeldet kannst du problemlos fristgerecht verlängern.

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Warum habt ihr euch um keinen Betreuungsplatz gekümmert? Es gibt einen Rechtsanspruch ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

Die Kommunen können sich übrigens hier nicht mit "Haben wir halt nicht" rausreden.

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Wir haben bei der Krippe absagen bekommen.
Bei uns hier sind schon Wartelisten für die Plätze.

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Das haben wir auch. Wir haben dann in anderen Orten weiter gesucht und eine gefunden nicht opoaber immerhin. Als hier im Ort was frei war, haben wir dorthin gewechselt.
Dir steht ein Platz zu. Wenn Du arbeiten willst dann drum kümmern.
Im Notfall eben einklagen oder den Verdienst Ausfall geltend machen.

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