Teilzeit während Elternzeit - Vorteile?

Hallo zusammen,
unser erstes Kind kommt Ende Juli auf die Welt 🥰 Nun beschäftigen wir uns mit der Länge der Elternzeit:
Definitiv geplant ist, dass ich in den ersten 2 Jahren nicht arbeiten gehen werde. Danach möchte ich mit Teilzeit wieder einsteigen.

Nun gibt es ja 2 Varianten:
1. Teilzeit während Elternzeit (also bei mir dann im 3. Jahr)
2. „normale“ Teilzeit nach 2 Jahren Elternzeit

Wir wissen noch nicht, ob oder wann wir ein zweites Kind möchten. Aber wollen uns diese Option offen halten. Daraus ergibt sich meine Frage:

Eine befreundete Mama meinte zu mir, ich solle unbedingt Teilzeit in Elternzeit machen, da dann das Gehalt vor meiner Elternzeit als Grundlage für das neue Elterngeld von Kind 2 genutzt wird. Kann das wirklich sein? Man liest so viel verschiedenes…

Wie haben es die Mamas gemacht, die die gleiche Überlegung zwecks möglichen Kind 2 haben?

Viele Grüße & Danke ☺️

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das stimm so nicht, du kannst 14 Monate ausklammern in einer 2 Schwangerschaft, mehr nicht, für Vollzeit brauchst du aber die passende Betreuung

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Mit dem Elterngeld hat die Frage "Teilzeit in Elternzeit" oder "nur Teilzeit" erstmal nichts zu tun.

Das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind bekommt man beim zweiten Kind, wenn die Geburtstermine maximal ca. 16 Monate auseinander liegen. Die ersten 14 Lebensmonate kann man aus der Berechnung des Elterngeldes für's zweite Kind ausklammern lassen (wenn man so lange Elterngeld bezogen hat), den Mutterschutz für's zweite Kind ebenso. Wenn dann keine vollen Kalendermonate übrig sind, werden wieder die 12 Monate von vor dem ersten Mutterschutz zur Berechnung herangezogen.

Teilzeit in Elternzeit rechnet such, auch wenn das zweite Kind später kommt, weil die Elternzeit für den neuen Mutterschutz abgebrochen werden kann und dann der Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Gehalts vor der Elternzeit gezahlt wird.

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Ich möchte noch ergänzen, dass man bei der Teilzeit-in-Elternzeit-Variante Kündigungsschutz hat. Bei "normaler" Teilzeit gibt es keinen Kündigungsschutz.

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Und man behält sein Recht auf einen Vollzeitvertrag. Ich finde das ist enorm viel Wert.
Verliert z.b. der vollzeit arbeitende Partner seinen Job, etc. kann man wieder problemlos auf Vollzeit aufstocken.

Zudem ist man während der EZ flexibler die Arbeitsstunden anzupassen, wenn z.b. was noch klappt mit der Kita. Einen neuen Teilzeitvertrag muss man dann ausfüllen, komme was wolle.

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Insbesondere der Punkt mit dem Vollzeitvertrag ist doch enorm wichtig. Viele Muttis werden sonst in Teilzeitverträge gedrängt und kommen dann nicht wieder zurück in Vollzeit!

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Ich habe beim 1. Kind nach einem Jahr Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten, in Teilzeit bzw. auch Teilzeit in Elternzeit. Dh ich habe ab Geburt zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt und dann später, als klar war dass wir eine Betreuung haben und wirklich nach einem Jahr wieder arbeiten möchte die Teilzeit beantragt / abgesprochen (die Details kannst du relativ kurzfristig mit dem AG vereinbaren). Der aus meiner Sicht grösste Vorteil ist, dass du das Recht auf die Vollzeitstelle behälst. Bei normaler Teilzeit ist mW nicht gesichert, dass du wieder in Vollzeit zurückkehren kannst. Im Anschluss an die 2 Jahre Elternzeit von denen ich ein Jahr in Teilzeit (zunächst 25 Std und danach 30 Std) gearbeitet habe, habe ich dann noch 1 Jahr Brückenteilzeit beantragt und bin währenddessen mit dem 2. Kind schwanger geworden und gehen Ende des Brückenteilzeitjahres erneut in Mutterschutz / Elternzeit gegangen. Mit dem Elterngeld hat das mW überhaupt nichts zu tun, da zählt das Einkommen, egal welcher Vertrag dahintersteht. Mit Ausklammern etc kenne ich mich nicht aus (dafür war bei uns der Abstand zu groß).