Resturlaub

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Resturlaub und hoffe dass mir jemand helfen kann.
Ich hatte im Dezember 2019 von der Personalabteilung einen Anruf bekommen, dass ich keinem direkten Vorgesetzten mitteilen soll, dass ich noch 6 Tage Resturlaub habe, die bis März 20 genommen werden sollen. Da er im Urlaub war, schrieb ich ihm eine Mail (habe ich auch ausgedruckt und hier liegen). Am 07.01. 20 wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt.
Bis dahin hatte ich keine Antwort bezüglich meines Urlaubs erhalten.
Nach meinem BV war ich jetzt 3 Jahre in EZ. In dem Brief von der Personalabteilung zu meinen Urlaubstagen ist von dem Resturlaub 2019 nichts zu sehen. Sind sie verfallen? Im Internet habe ich recherchiert und bisher nur gelesen, dass sie nicht verfallen können, da ich sie nicht nehmen konnte.
Bei der Personalabteilung erreiche ich gerade niemanden, möchte aber auch nicht so informiert da antanzen. Weiß jemand Rat oder hatte eine ähnliche Situation?

Danke im Voraus

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Laut https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html (3) ist der übertragene Rest-Urlaub in 2020 zu gewähren.
Da du ihn aber da nicht mehr nehmen konntest verfällt er nicht aufgrund MuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__24.html und in der Elternzeit https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html, sodass du deinen Urlaub (auch den der im BV und Mutterschutz angefallen ist) und ist nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Einzig für volle Kalendermonate EZ kann der AG den Urlaubsanspruch kürzen.

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Danke! Ich werde es nochmal versuchen!