Guten Morgen :)
am 21.03. ist unser Kind zur Welt gekommen. Mein Mann möchte einen Teil seiner Elternzeit (2 Monate mit Basiselterngeld) zu ihrem ersten Geburtstag nehmen.
Vor der Geburt hatte er dafür bei seinem Arbeitgeber bereits Elternzeit eingereicht und zwar folgendermaßen:
1. Geburt bis 28.02.2024 Elternzeit mit Teilzeitarbeit
2. 01.03.2024 bis 30.04. Elternzeit OHNE Arbeit (also ganz raus)
3. Ab 01.05. wieder Elternzeit mit Teilzeitarbeit
Nun bekommen wir ja das Elterngeld nicht für Kalendermonaten sondern für die Lebensmonate, also immer für den 21. bis 21. jeden Monats. Verstehe ich das richtig, dass wir für ihn das Basiselterngeld nun nur für den Zeitraum vom 21.03. bis 21.04. beantragen können? Was ist den mit dem Zeitraum 01.03. - 20.03. und 22.04. - 30.04.?
Würde mich freuen, wenn jemand Rat weiß oder von ähnlichen Erfahrungen berichten kann :) Im Notfall müssten wir bei seinem AG nachfragen, ob er einer Änderung der Elternzeit zustimmt, dass seine Auszeit sich mit den LEbensmonaten deckt (also zB 21.02. bis 21.04.)
Danke schon mal!
Finanzieller Nachteil durch Elterngeld und Beginn Arbeit zu Monatsbeginn?
Ja das ist so. Elterngeld wird immer in Lebensmonaten gezahlt und berechnet daher sollte man die Elternzeit entsprechend auch in Lebensmonaten planen und anmelden. Das hätte der AG auch so akzeptieren müssen und die sich dadurch konkret ergebenen Zeiten hätten erst mit der Geburt festgestanden.
Einfachster Weg ... sprecht mit dem AG und verschiebt die Elternzeitmonate ohne Einkommen entsprechend, ansonsten kommt es halt zur Anrechnung von Einkommen auf das EG! und dein Mann hat Zeiten ohne Einkommen in der EZ....
Wenn ich das richtig verstehe hat doch aber dein Mann durchweg EZ angemeldet und für den Zeitraum 21.3.2023 - 28.2.204 TZ in Elternzeit ... daher muss er nicht die EZ ändern sondern nur die Verringerung der Arbeitszeit.
Er kann mit einer Frist von 7 Wochen die TZ noch ändern per Antrag (er hat das Recht zweimal eine Verringerung/Änderung zu beantragen) daher sehe ich hier keine grossen Probleme
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html (5) + (6)
Ich würde das einfach so neu beantragen ala anhand der jetzt feststehenden Geburtsdaten und damit zusammenhängenden Elterngeldbezugszeiträume beantrage ich die Teilzeit in Elternzeit für folgende Zeiträume xyz /usw. soundso zu ändern.
Sollte der AG nicht innerhalb von 4 Wochen ablehnen ist auch das genehmigt.
Nach jetzigem Stand würde dein Mann ja sonst möglichst 2 Monate Basis-EG vom 21.2.2024 -20.4.2024 nehmen um den Zeitraum abzudecken... Dabei würde ihm das Einkommen vom 21.2.-28.2. angerechnet und vom 21.4.-30.4. hätte er kein Einkommen.
Weitere alternative Lösung je nach Einkommenshöhe:
Wieviel %Teilzeit arbeitet denn dein Mann in EZ ...eventuell kann man sonst auch mit EG-Plus arbeiten, damit wenigstens das Gehalt nicht auf das EG angerechnet wird.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Wenn ich den Gesetzestext richtig lese, besteht der Anspruch auf Anpassung der Teilzearbeit aber nur, wenn mind 15h gearbeitet wird oder ( Paragraph 7.2)? Wir würden ja auf 0 Wochenstunden reduzieren wollen. Grundsätzlich glaube ich nicht, dass sich sein AG da großartig querstellen wird. Dachte nur, ich hab vllt nen Knoten im Kopf und/oder es gäbe einen weniger bürokratischen Weg
Die Teilzeit auf 0 reduzieren ist immer unabhängig von §15 Absatz 7.2 möglich da das den Verzicht auf TZ in EZ darstellt.
Ich glaube ihr denkt gerade zu kompliziert.
Sprecht einfach kurz mit dem Arbeitgeber über die Verschiebung der freien Zeit, wenn es für ihn ok ist dann vereinbart es schriftlich und gut ist.
Es wäre generell schlauer die elternzeitmonate an die geburtsmonate anzupassen, um den urlaubsanspruch für die beiden Monate zu erwerben. Arbeitet dein Mann keinen Tag in einem Monat, kann ihm anteilig der Urlaubsanspruch für diesen Monat gekürzt werden.
Das nur so noch als zusatz.
Um elterngeld zu bekommen, muss er mind. 2 Monate beantragen. Diese Monate müssen sich mit dem Geburtsdatum decken.
Da er teilzeit in elternzeit macht, könnt ihr mal durchrechnen, ob sich EG+ für 4 Monate lohnt. Dann müsste er nichts anpassen. Sonst bei eurer jetzigen Planung würde sein Gehalt beim Basiselterngeld in dem Zeitraum berücksichtigt werden.
Ich würde die Monate vermutlich anpassen.
Das ist eine interessante Info! Dh, es reicht schon, nur einen einzigen Tag im Monat zu arbeiten, um für diesen Monat den normalen Urlaubsanspruch zu erwerben?
Wenn er also vom 01.03. - 20.03. 32h arbeitet (4/5 seines normalen Arbeitsvertrags) bekommt er für den März auch 4/5 seines Urlaubsanspruchs?
Der AG darf in der Elternzeit nur den Urlaub für volle Kalendermonate Elternzeit in denen nicht gearbeitet wurde (egal ob ausserhalb EZ oder TZ in EZ) kürzen.
Nimmt dein Mann also vom 21.2.2024-20.4.2023 Elternzeit ohne Tz darf nur der 3/2023 der Urlaub gekürzt werden.
Nimmt er die Elternzeitmonate getrennt so dass er in jedem Kalendermonat arbeitet kann der Urlaub nicht gekürzt werden.
Teilurlaub bei Teilzeit:
Wenn er alle Tage der Woche arbeitet hat er vollen Urlaubsanspruch (in Tagen). Das Entgelt für den Urlaub beträgt dann nur den Teilzeitanteil.
Arbeitet er ganze feste Tage nicht dann kann der Urlaub umgerechnet werden und er brauch für die festen freien Tage keinen Urlaub einreichen.
Wie schon geschrieben, wird EG immer nach Lebensmonat gezahlt. Da dein Mann in diesem Zeitraum arbeitet, wird das Gehalt angerechnet und das EG gekürzt.
Zusätzlich kann der Arbeitgeber in vollen Kalendermonaten der Elternzeit den Urlaub um 1/12 kürzen.
Deswegen NIE die Elternzeit nach Kalendermonaten nehmen.