Arbeitgeber kündigt nicht nach EZ.

Hallo. Befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Diese Endet im September.
Wir haben keine Betreuung. Kita keinen Platz. Tagesmutter erst ab Sommer 2024 wieder.
Ja man kann es einklagen. Aber wo soll man es einklagen wenn keine freien Plätze zur Verfügung stehen.
Arbeitgeber gebeten zu kündigen. Der kündigt nicht. Soll selbst kündigen und mir einen Kredit aufnehmen damit laufende Kosten wie vorhandener Kredit etc bezahlt werden kann und ich die 3 Monate überbrücken kann wegen der Sperre vom Amt.
Noch keinen neuen Vertrag auf Teilzeit unterschrieben.
Was kann man machen?
Elternzeit verlängern wäre ohne finanzielles Einkommen.

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Es gibt absolut keinen Grund warum dein AG dich deshalb kündigen sollte, letztlich kann er sich damit echt Probleme einfahren.

Entweder du kündigen und schaust wie ihr finanziell klar kommt oder du klagst den Betreuungsplatz ein und machst, wenn ihr trotzdem keimen bekommt den Verdienstausfall geltend.

Bearbeitet von Whitelillies
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Übrigens ohne Betreuung gibt es auch kein ALG1 und bei allen anderen Leistungen "vom Amt" kommt ja erstmal die Bedarfsprüfung.

Bearbeitet von Whitelillies
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Warum sollte der AG dich kündigen. Du bist doch derjenige der den Vertrag auflösen will.

Wenn du keine Betreuung nachweisen kannst bekommst du übrigens gar kein Arbeitslosengeld.

Die drei monatige Sperre hingegen bekommst du in der Regel nicht, wenn du auf Grund der Arbeitszeiten kündigst. Allerdings musst du halt schon für die gesuchten Arbeitszeit überhaupt zur Verfügung stehen.

Bei einer Klage kann es auch sehr schnell gehen, dass dann doch plötzlich ein Platz zur Verfügung steht.

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Warum soll der AG dich kündigen?
Du kannst den Vertrag nicht erfüllen, also musst du kündigen.

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Was passiert wenn man nicht kündigt und nicht arbeiten kann?

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Laut Krankenkasse ist man auch nicht krankenversichert wenn man selbst kündigt. Solange wie Sperre ist.
Dies geht nicht, da unser Baby über mich mit versichert ist.
Stimmt dies?

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Wenn du in keinem Arbeitsverhältnis stehtst und keine staatlichen Leistungen beziehst, kannst du dich, wenn verheiratet Familienversicheren über deinen Ehepartner*in oder wenn nicht kann man sich freiwillig gesetzlich emversichert. Die Höhe der Beiträge kann man bei der Krankenkasse erfragen.

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Alg 1 bekommst du auch nur wenn du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest.

Tust du dann aber nicht, wegen fehlender Betreuung.
Also kein Geld.

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Hallo,

Ich als Arbeitgeber würde dich auch nicht kündigen. Einfach weil es mich in rechtliche Probleme führen kann. Von daher kann ich ihn verstehen. Du hast das Problem, also musst du kündigen.

Wobei die Erfahrungen meinem Umfeld zeigten, dass alleine die Androhung einer Klage zu einem KitaPlatz führt. Habe ich hinter mir. Kein Platz bekommen, den Jugendamt / Stadt mit Klage gedroht und 4 Tage später einen Kitaplatz bekommen. Die Städte fürchten nichts so sehr wie, dass Eltern wirklich klagen.


Und selbst wenn du gekündigt wirst, wird dir kein ALG 1 zu stehen, da du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Man kann nur ALG 1 beziehen, wenn man den Arbeitsmarkt zur Verfüung stehtst, was du ja nicht tust. Also würde dir wenn überhaupt ALG 2 / Bürgergeld zustehen. Doch davor kommt erst mal eine Prüfung. Denn genau genommen ist als erstes erstmal der Vater des Kindes für euren Unterhalt zuständig. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt sind hier einzufordern.

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Warum er dich nicht kündigt, wurde ja schon gesagt.

An deiner stelle würde ich die elternzeit verlängern und schauen einen 420 Euro job (mit Erlaubnis deines jetzigen AGs) aufzunehmen, der sich mit der Arbeitszeit meines partners vereinbaren lässt.

Ansonsten ist halt dein Partner für dich und dein Kind unterhaltspflichtig.

Melde auf jeden Fall deinen Bedarf für einen betreuungsplatz beim Jugendamt und rufe alle kitas an und frage, ob es nicht doch noch Plätze gibt. Häufig ergibt sich da noch etwas.

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Sie kann die Ez nur mit Einverständnis des AG verlängern.

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Wenn die 2 Jahre bereits rum sind, stimmt das wiederum nicht ganz.
Das geht aus dem ursprungstext allerdings nicht hervor.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-die-elternzeit-verlaengern--124886

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Die Klage auf einen KiTa-Platz kann Dir aber den Weg zum Schadensersatz öffnen. Du solltest diesbezüglich dringend einen Anwalt konsultieren.
Das die drohende Sperre bei Eigenkündigung keine Rolle spielt, weil Du - ganz ohne Kinderbetreuung - keinen Anspruch auf ALG1 hast, haben die anderen ja schon geschrieben. Also bliebe ALG2, sofern Dein Partner zuwenig verdient.

Wenn ich das richtig lese, hast Du Elternzeit nur für ein Jahr angemeldet. Zum Verlängern brauchst Du damit die Genehmigung Deines AGs.

Grüsse
BiDi

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Ich würde mich mal an offizieller Stelle erkundigen.

Eine Freundin musste nach dem 2. Kind auch den Job kündigen, weil Betreuung und Job so nicht gingen. Mit einer Bestätigung des AG hat sie auch keine Sperre bekommen.

Aber sie hatte ja Betreuung, konnte deswegen auch die Maßnahmen mitmachen, das ist bei dir dann etwas anderes.

Also der Weg zum Jobcenter, denk ich. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es beim Betreuungsplatzthema da Spielraum gibt.