400 Euro Job und Elterngeld plus,gute Erfahrungen?

Hallo,

beim ersten Kind hatte ich Elterngeld plus und bin wieder 15 Stunden arbeiten gegangen. Im Nachhinein hab ich es bereut weil ich sehr viele steuern zahlen musste. Waren zu viel Stunden und gab kaum Elterngeld wenn man die Steuer abzieht.

Beim zweiten überlege ich die 2 Jahre mit Elterngeld plus daheim zu bleiben. Ist etwas knapp daher die Idee mit Nebenjob. Müssen ja keine vollen 400 Euro sein. Hat sich das bei euch gerechnet oder war es nach Steuerabzüge und Kürzung vom Elterngeld als wärt ihr nicht arbeiten gegangen?

Wir wohnen nicht zusammen. Daher muß ich Elterngeld und Unterhalt versteuern.

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Ich arbeite 10 Stunden die Woche bei EG-Plus und hab gar keine Steuerabzüge. Ich bekomme „Pauschal“ 520€ und es gab auch keine Probleme mit der Elterngeldstelle. Alles ok soweit.

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Oh ok.
Ich habe 2022 eine Nachzahlung vom Elterngeld bekommen und durfte direkt 200 Steuer drauf zahlen.

Deshalb hatte ich da jetzt Angst. Weil mit Elterngeld plus und Nebenjob hab ich fast so viel wie jetzt an Gehalt.

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Sieht für mich auf den ersten Blick auch so aus, als wäre da ein Minijob ideal für dich. Du kannst bis 520€ verdienen und zahlst dann gar keine Steuern davon, auch keine Nachzahlung wegen Elterngeld.
Das Elterngeld muss nur versteuert werden, wenn du eine steuerpflichtige Beschäftigung hast, und das hast du mit Minijob eben nicht. Es sei denn, du hast einen Ehemann mit steuerpflichtigem Einkommen? Da du von getrennt und Unterhalt sprichst, denke ich mal, nein?
Auch das Elterngeld plus wird da vermutlich nicht oder nur wenig gekürzt durch den Nebenverdienst.
Ich würde es so machen!

Bearbeitet von Imalya
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Von der kleinen ihren Vater bin ich getrennt. Er hat in der Schwangerschaft Schluss gemacht.

Vom Baby zwar zusammen aber jeder lebt in der eigenen Wohnung weil jeder von uns ein Kind hat und uns zusammen wohnen, bzw zusammen ziehen zu stressig ist für die Kinder und auch für uns beruflich. Distanz ist doch Recht groß.
Um mich finanziell zu entlasten würde er Unterhalt zahlen. Weil offiziell leben wir ja nicht zusammen, haben kein gemeinsames Konto oder sowas. Und nur vom Elterngeld und Kindergeld leben wäre zu knapp.

Finanziell wäre es halt eine Erleichterung. Momentan verdiene ich 1100 Euro. Mit Job 6nd Unterhalt käme ich halbwegs in die Nähe vom jetzigen Geld. Würden die Ersparnisse halt länger reichen.

Bearbeitet von Inaktiv
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Die Idee mit dem Minijob halte ich aus steuerlicher Sicht für sehr gut, da der Arbeitgeber die Sozialabgaben pauschaliert abführt und die sind auch beim Minijob nicht gering, ca. 27%.

Ich würde beim Minijob dazu raten die rentenversicherungspflichtige Variante zu wählen:
Bei meiner Frau sieht das so aus, dass der AG-Anteil zur Rentenversicherung (DRV) von über 60.-€ zusammen mit einem Eigeneanteil meiner Frau von ca. 17.-€ an die DRV geht.

Handelt sich zwar nur um Minisummen für die Rente, das macht aber rein investiv/bilanziell viel Sinn.

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Danke für die Info. Das werde ich auf jeden Fall machen. Schadet ja nie.

Viel Rente hab ich eh nicht zu erwarten. Solange die klein sind werde ich wenig arbeiten. Bis ich ins Rentenalter komme muß man wahrscheinlich eh bis 80 arbeiten.

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Mich verwirren die Aussagen hier etwas und frage mich, ob ich es falsch verstehe oder hier alle.

Elterngeld fällt unter den Progressionsvorbehalt. Wird also nicht versteuert, aber für die Berechnung des Steuersatzes miteinbezogen.. Deswegen kommt es häufig zu den Nachzahlungen.
Es ist also mehr eine Frage dessen, wann dein Kind auf die Welt kommt im Jahr und wie viel du dann noch verdienst oder schon verdient hast, bei der Frage.

Mit 400 / 520 Euro führst du erstmal keine Steuern ab, kannst aber natürlich auch über den steuerfreibetrag kommen für das Jahr in dem du direkt ab Januar im elterngeldbezug bist und müsstest dann nachzahlen. Andersherum gesehen für ein Jahr, in dem du noch ein paar Monate Vollzeit gearbeitet hast und dein Gehalt so versteuert wurde, als würdest du die nächsten Monate noch so viel verdienen und dann Elterngeld erhälst, zahlst du vermutlich keine Steuern nach.

Die Frage - hat sich das bei euch gerechnet, ist damit immer komplett individuell. Je nachdem, wann das Kind kam aber auch wie viel elterngeld die Person erhalten hat. Es macht ja auch ein Unterschied ob der höchstsatz oder nur der mindestsatz, wenn das Geld hinzugezogen wird zur Berechnung des steuersatzes.

P.S.: 2 Jahre EG+ geht nicht. Es sind immer nur 20 Monate, da du ja scheinbar einen AG hast und damit mind. Die ersten 2 Monate, wo du mutterschaftsleistungen erhälst, als basiselterngeld zählen.

Falls meine Gedanken dazu falsch sind, gern berichtigen.