Weiterbildung trotz Beschäftigungsverbot?

Hallo ihr Lieben,
ich hätte mal eine etwas ungewöhnliche Frage:
Ich befinde mich aktuell in einem vorübergehenden BV, das vom Frauenarzt ausgestellt wurde, weil eine Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt.
Nun befinde ich mich aktuell allerdings in einer Weiterbildung, die der Arbeitgeber bezahlt. Diese Fortbildung findet komplett online, also von zu Hause und am PC statt (ca. 3 - 4 Tage im Monat).
Jetzt ist meine Frage, ob ich daran teilnehmen darf oder ob sich das BV auch darauf bezieht?
Nicht, dass ich dann irgendwie entgegen des Beschäftigungsverbots handle und mir dass dann noch mehr Ärger und Stress einbringt.

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Wenn du das Beschäftigungsverbot nur hast, weil eine Gefährdung am Arbeitsplatz besteht, dann musst du schauen, ob diese Gefährdung für dich auch zu Hause bei der Online- Fortbildung besteht. Du musst dann halt deinen Arbeitsplatz zu Hause Mutterschutzkonform umgestalten.

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Hallo lexa4,

vielen Dank für deine Antwort. :)

In der Arbeit liegt es - unter Anderem - am Infektionsgeschehen (Pflege).
Über eine Gefährdung während der Fortbildung mache ich persönlich mir überhaupt keine Gedanken, Weil ich da ja 'nur' am PC sitze - ich habe nur etwas Sorge, dass ich arbeitsrechtlich oder vom Arbeitgeber da dann eventuell Probleme bekommen könnte, wenn ich daran teilnehmen, weil auf dem vorübergehenden BV, bzw. im Attest steht, dass sich das auf alle Tätigkeiten bezieht...und da weiß ich nicht, in wie fern eine Online-Fortbildung da dann mit reinzählt.

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Am besten klärt du das mit deinem Arbeitgeber.
Bestenfalls schriftlich.

Wenn er die Weiterbildung finanziert, wird es in seinem Interesse sein, dass du die Weiterbildung erfolgreich abschließt, damit du dieses Wissen später nach deiner Elternzeit auch umsetzen und anwenden kannst.
Wenn die Weiterbildung deshalb abgebrochen wird, hat keiner von euch beiden was davon.



Ich hatte anfang April ähnliches, bei uns war für Anfang April ein Teamcoaching geplant, am 29.3. Wurde ich ins BV geschickt. Ich hab mich dann schriftlich bei einer meiner obersten Chefs gemeldet und angefragt ob ich im Sinne des Teams dennoch teilnehmen dürfte. Durfte ich, sie hatten nichts dagegen.