Moin,
Ich bräuchte mal eure Meinung zum Thema Zeitraum des Elterngeldes. Unser Kleiner ist am 21.03.23 zur Welt gekommen, ET war der 30.03.23, also 9 Tage zu früh. Ich hab bei der Elterngeldstelle natürlich, wie bei meinem Arbeitgeber Elternzeit vom 01.04.23 - 31.05.23 angemeldeten. Wurde nach einigem hin und her von der Elterngeldstelle auch genehmigt und das Geld ausgezahlt.
Nun sind die allerdings der Meinung, ich müsste bereits ab tatsächlichen Geburtstermin also dem 21.03. in Elternzeit gegangen sein. Da auf meiner Gehaltsabrechnung vom März aber der gleiche Betrag drauf steht, wie bei den letzten 12 Monaten, was ja für mich normal ist, da ich ja ab 01.04. gehen wollte, soll ich das komplette Elterngeld nun zurück zahlen.
Hat jemand hier vielleicht schon mal ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir da weiterhelfen?
LG Mirko
Elterngeld/Elternzeit
Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt, nicht nach Kalendermonaten. Verdienst du also den halben Lebensmonat normal, wird das angerechnet & du verlierst Anspruch auf Elterngeld - das geht schnell soweit, dass der Anspruch komplett entfällt.
Das ist rechtens so und fällt - auch wenn super ärgerlich - wohl leider unter "besser informieren beim nächsten Mal".
Was ich schleunigst klären würde ist, ob ihr die Monate Anspruch irgendwie zurück bekommen könnt. Denn deine 2 Monate Elternzeit fallen ja in 3 Lebensmonate des Kindes, also Bezugsmonate (21.3.-20.4./ 21.4.-20.5./ 21.5.-20.6.), d.h. im blödesten Fall habt ihr damit 3 von 14 Monaten Anspruch "verbraucht". Da weiß ich aber tatsächlich nicht, ob das vll bei kompletter Rückzahlung möglich ist, den Anspruch zurück zu bekommen
Richtig. Elterngeld geht nach Lebensmonaten, da dein AG dir aber wohl sein volles Gehalt für März gezahlt hat, wird das aufs EG angerechnet und daher musst du es zurück zahlen.
Zudem musst du direkt 2 Monate (Basis EG) festlegen, nimmst du nur einen Monat, bist du nicht Elterngeldberechtigt.
Ich würde trotzdem mal zu ner professionellen Beratung gehen. Vielleicht können die dir da Tipps geben.
Er hat ja 2 Monate Elterngeld bekommen wenn ich es richtig verstanden habe. Das passt ja auch da die 9 Tage die er weiter gearbeitet hat (davon vermutlich nur 7 Tage gearbeitet) immer noch im Monatsdurchschnitt von 32/h/Woche passen wenn er nicht noch Teilzeit in EZ gearbeitet hat. Damit erfüllt er auch im ersten Lebensmonat die Anspruchsvoraussetzungen und es passt. Einzig es kommt zur Anrechnung des Einkommens.
Ja ich hab auf Teilzeit noch gearbeitet. Und komme im 1 Lebensmonat auf 31 Stunden. Das passt somit alles noch. Der Mitarbeiterin der Elterngeldstelle passt es nur nicht, dass ich halt im März mein volles Gehalt bekommen habe. Aber wie gesagt, die 32 Stunden wurden im 1 Lebensmonat nicht überschritten.
Das ist natürlich ungünstig gelaufen, du hättest bei deinem AG keine starren Daten sondern Elternzeit z.B. als 1 + 2 Lebensmonat einreichen sollen. Diese beginnt dann dynamisch mit dem Tag der Geburt....
Aber nun zu spät... trotzdem solltest du nicht das gesamte EG zurückzahlen müssen sondern da du ja trotzdem bei unter 32 Std/Woche im Durchschnitt des Lebensmonats bleibst (es werden die Arbeitsstunden gesamt im jeweiligen Lebensmonat betrachtet daher sollte das passen mit den 9 Tagen auch wenn du ja die meisten davon voll arbeiten warst)..
Dein Einkommen wird nun taggenau für die 9 Tage anteilig angerechnet und führt zu einer Verringerung des EGs.
Der zweite Lebensmonat liegt ja dann vom 21.4.2023 bis 20.5.2023 da warst du ja in Elternzeit und hattest kein Einkommen das passt dann ... Für den Zeitraum 21.5.-31.5.23 kann dir kein EG gezahlt werden da du da im Durchschnitt des 3. Lebensmonats (21.5.-20.6.) zu viel (mehr als 32 Std/Woche im Durchschnitt) gearbeitest hast.
Wenn die EG-Stelle also den Bezug und die Lebensmonate anerkannt hat dann sollte es doch passen. Du hast zwar die Anrechnung im 1. Lebensmonat aber mit dem Einkommen trotzdem noch 35% der 9 Tage mehr Geld (Einkommen für die 9 Tage 100% , Wegfall des EG durch Anrechnung der 9 Tage 65%) und die 9 Tage vom 21.5. -31.5. warst du unbezahlt zu Hause ....
Du hast damit etwas weniger Geld als geplant zur Verfügung gehabt solltest aber nur einen Anteil des EGs zurückzahlen müssen und nicht alles.