Erneut schwanger nach einem Monat arbeiten

Guten Tag,
Wir erwarten bald unser erstes Baby und wünschen uns wenn alles so läuft wie wir es uns vorstellen auch Baby Nummer 2.

Ich arbeite als Erzieherin und bin direkt ins Beschäftigungsverbot gekommen. Während des Beschäftigungsverbots erhält man sein volles Gehalt.

Nun die Frage:
Sollte ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen und einen Monat später wieder schwanger werden. Habe ich dann auch wieder das volle Gehalt im Beschäftigungsverbot oder gibt es da irgendwelche Sonderreglungen, da ich dann erst einen Monat wieder gearbeitet hätte ? „nur für den Fall das wir so zeitnah wieder Eltern werden sollten“.

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Kommt drauf an, wie „geschickt“ du dich anstellst. Wenn du wieder Vollzeit arbeiten gehst, wird Vollzeit im BV gezahlt.
Wenn du aber auf Teilzeit gehst und dass für so und so viele Monate festsetzt, dann ist das die Grundlage für dein Gehalt im BV

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Ja genau 👍🏼
So dachte ich mir das auch.
Das ich in Vollzeit starte und dann hoffentlich zeitnah wieder schwanger werde. Ich finde das klingt dem Arbeitgeber gegenüber ein bisschen unfair aber wir möchten gerne das die Kinder vom Alter her dicht beieinander sind und wenn ich volles Gehalt bekommen kann, sowieso vor dem jetzigen BV.. freue ich mich natürlich.
Ich habe mir sorge das es irgendwelche Regelungen für solche Fälle gibt 😅

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Bedenke nur: wenn du nicht so schnell schwanger wirst musst du dann deinen Vollzeitvertrag erfüllen. Klappt das dann mit der Kinderbetreuung von Kind 1 und den Arbeitszeiten deines Mannes?

Wenn nicht kannst du 2 Jahre EZ anmelden und nach einem Jahr wieder TZ in EZ mit 32 Std. anfangen. Wenn du dann schwanger wirst bekommst du natürlich nur das 32-Std-Gehalt im BV. Wenn du aber nicht schwanger wirst klappt es ggf. besser mit der Betreuung von Kind 1.

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Je nachdem ob du in Teil-oder Volkzeit wieder einsteigst bekommst du dann entsprechendes Gehalt bei einem BV. Ich würde mir aber jetzt noch nicht so viele Gedanken darüber machen. Erstens kann es sein, dass man gar nicht so schnell wieder schwanger wird. Zweitens, vielleicht möchtest du nach dem ersten Kind so schnell kein zweites Kind und brauchst eine Pause ;-)

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Problematisch wird es nur dann, wenn du kein Beschäftigungsverbot bekommst ,wie von dir kalkuliert. Wenn du das kompensieren kannst, spricht nichts gegen deinen Plan.