Elterngeld Einkommensgrenze sinkt ab 2024

Hierum geht es, noch nicht final umgesetzt:
https://www.wa.de/politik/elterngeld-kuerzung-einkommensgrenze-hoehe-anspruch-haushalt-2024-entwurf-christian-lindner-kindergrundsicherung-92380657.html

Senkung von 250t€ zu versteuerndem Haushaltseinkommen p.a. auf 150t€.
Bemessungszeitraum ist bisher wenn ich es richtig sehe das Geburtsjahr bei Angstellten.

Frage:

Womit muss man da genau rechnen wenn man über der neuen Grenze ist?
Innerhalb 2023 gibt es Elterngeld noch und ab 1.1.2024 fällt es weg? Oder zählt das Jahr der Geburt (2023) für den Anspruch innerhalb 2024? Ohne Elterngeld sind wir deutlich unter der Grenze.

Es wäre nett wenn jemand antwortet der sich damit auskennt.
Der Sachverhalt ist ja grundsätzlich nicht neu, abgesehen von der neuen Grenze.

Danke!

Bearbeitet von Inaktiv
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Weil es gelöscht wurde:

Es gibt eine Petition im Internet. Bitte bei Google suchen und unterschreiben.

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Danke - ja wer weiß. Kann mir aber vorstellen, dass es schnell durch geht und die relevanten Widerstände nicht riesig sind. Wäre bei uns mehr oder weniger das komplettes Jahr 2024 bei dem dann das EG ungeplant nicht vorhanden wäre, ohne Vorwarnung oder Gestaltungsmöglichkeiten.

Kenne mich nur eben Null damit aus welche Zeitpunkte (heute schon) bzgl. der Grenze gelten. Dazu gab es oben aber schon etwas Input und vielleicht sind wir zufällig auch doch gerade so nicht betroffen.

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Das stimmt so meines Erachtens nicht. Laut Elterngeldantrag muss der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt vorgelegt werden für die Einkommensgrenze.

"Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt bei Alleinerziehenden, wenn sie im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro erzielt haben.
Für Elternpaare erhöht sich dieser Betrag auf 300.000 Euro. Berücksichtigt werden hierbei alle Einkunftsarten, die
der Einkommensteuer unterliegen. Folgende Angaben sind daher für den letzten abgeschlossenen
Veranlagungszeitraum erforderlich".

Wenn dein Kind 2023 geboren wird, sei es auch der 31.12.2023, ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum relevant. Das wäre dann 2022.

Steht so im Elterngeldantrag. Hier für Sachsen-Anhalt:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/5_famgesjugvers/502/Dateien_502.a_c/Elterngeld/Antrag_auf_Elterngeld.pdf

Davon abgesehen ist noch gar nicht klar, wie das Gesetz ausgestaltet wird und ab wann die Regelungen dann gelten.

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Ah - ja, natürlich ein Jahr vor Geburt - ist logisch. Mein Fehler.
Danke für die Antwort!

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Soweit ich verstanden habe, gilt es erst für Geburten ab 01.01.2024?
Dein Baby ist ja schon auf der Welt wenn du 2023 schon EZ bekommst, also wirst du es ganz normal 2024 weiter erhalten.

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Danke für Deine Antwort. Das wäre nicht schlecht.

Bearbeitet von Inaktiv
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Wo genau steht das, dass es erst ab Geburten in 2024 gilt?

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