Hat der Arbeitgeber ein Recht auf die Information über die Elternzeiten des Partners?

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meine Elternzeit zu beantragen. Mein Arbeitgeber hat mir ein Formular dafür zugesendet, dass ich ausfüllen soll. In diesem Formular erfragt dieser auch u.a., ob und von wann bis wann mein Partner Elternzeit beantragt. Da jeder von uns 3 Jahre Elternzeit nehmen kann (auch parallel), verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum ihn das zu interessieren hat.

Hab ich irgendwas nicht durchdacht und habt ihr die Angaben auch machen müssen?

Für Antworten wäre ich echt dankbar!

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Nein, hab ich noch nie gehört, wurde ich nie nach gefragt und würde ich einfach nicht ausfüllen 😅

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Das hatte ich genauso vor es nicht auszufüllen. Dass es überhaupt drin steht, hat mich aber echt stutzig gemacht. ;) Danke für deine Antwort!

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Gibt überhaupt keinen Grund, das als AG zu wissen

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Ich hab mich auch gefragt, was ihm das bringen soll, wenn er das weiß.

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Auf meinem Formular vom AG war das auch abgefragt. Ich habe die Zeile frei gelassen und wurde kein mal darauf hingewiesen oder sonst was

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Das ist gut zu wissen. Dann hoffe ich darauf, dass es bei mir genauso ist und ich mit meinem Arbeitgeber nicht darüber diskutieren muss. :)

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Ich wäre bei solchen Formularen generell vorsichtig. Man beantragt keine Elternzeit, sondern meldet sie an. Was beantragt wird, kann abgelehnt werden. Ist dein Kind schon geboren? Alles vor der Geburt ist nicht rechtsverbindlich, die eigentliche Anmeldung kann erst nach der Geburt erfolgen.

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Danke für den Einwand! Tatsächlich ist es mir wegen der fehlenden Angaben zu Geburtstermin und der Frage nach einer Frühgeburt nicht möglich dieses Schreiben vor der Geburt abzuschicken, so wie ich es eigentlich geplant hatte.

Tatsächlich wollte ich die Elternzeit schon vor der Geburt beantragen und dann nach der Geburt aus dem Krankenhaus schonmal vorab die Geburtsurkunde per Email hinterher schicken, damit das ganze schonmal in trockenen Tüchern ist.
Es ist mein erstes Kind, daher hab ich keine Erfahrungswerte, es kommt mir eine Frist von 1 Woche nach Geburt (falls es ab ET kommen sollte) reichlich kurz vor, um den Antrag per Post zu meiner Arbeit geschickt zu haben. Der Eingang bei meinem Arbeitgeber muss ja 1 Woche nach Geburt erfolgt sein. Meine Arbeitsstelle ist halt nicht unbedingt in der Nähe von mir, da macht nur die Post Sinn.

Da muss ich nur wegen Komplikationen ein paar Tage länger im Krankenhaus gehalten werden und hab das Problem mit meiner Elternzeitbeantragung die ganze Zeit als Problem im Kopf.

Dann lese ich überall, dass Elternzeit bis spätestens! 7 Wochen vorher beantragt werden soll, man es als Mann ja auch vor der Geburt beantragen muss/kann und frage mich, warum ich es mir jetzt so schwer machen soll, wenn ich doch genau weiß, wie lange ich Elternzeit nehmen will, unabhängig vom Geburtstermin.

Rein formell werde ich meinen Antrag auf Elternzeit schonmal per Brief vorab formulieren und gucken was passiert. Vielleicht hab ich ja Glück und es geht so durch. ;) Ansonsten kann ich mich zumindest darauf berufen, dass ich sie bereits beantragt hab. Elternzeit steht mir ja nunmal zu.

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Ich habe einfach den Brief vorbereitet, inklusive Umschlag und dann hat mein Mann Name und Datum eingetragen und den Brief abgeschickt. War jetzt nicht wirklich ein Problem.

Wenn du es vorab anmeldest und nicht hinterher, kann dein Arbeitgeber, wenn er es möchte, deine Anmeldung als ungültig anfechten und dich nach dem Mutterschutz zum Arbeiten antanzen lassen....

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Bist du im öffentlichen Dienst?

Wir sind beide im öD und haben daher grundsätzlich beide Anspruch auf einen Sozialzuschlag (kriegen Verheiratete und erhöht sich mit Kindern). Der Verheiratetenzuschlag wird geteilt, wenn wir beide arbeiten. Wenn einer in Elternzeit ist (ohne Erwerbstätigkeit), müsste der andere den vollen Zuschlag erhalten. Deswegen würde das auf dem Formular meines Mannes ebenfalls abgefragt.

Ansonsten würde mir auch kein Grund eingefallen, weswegen das den Arbeitgeber interessieren sollte.

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Das könnte erklären, warum es gefragt wird, vielleicht ist es ein Standardschreiben für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Tatsächlich bin ich im öffentlichen Dienst bei einer gem. GmbH angestellt. Ich habe allerdings bisher nur im Rahmen des Kindergeldes von einem Zuschlag gelesen, der aber sowieso nur Beamten ausgezahlt werden soll. Daher habe ich mich da jetzt auch nicht weiter zu eingelesen, weil es mich eh nicht betrifft. Ich wüsste auch nicht, dass nach der Heirat mit meinem Mann sich finanziell irgendwas bei mir geändert hat bzgl Zuschlag. Allerdings bin auch nur ich im öffentlichen Dienst, mein Mann nicht. Ggf macht das dann auch nochmal einen Unterschied.

Danke aber für den Einwand, ich werde mich jetzt nochmal etwas einlesen und hoffen, dass ich da durchblicke. Ich empfand das schon in Vorbereitung für das Kindergeld als extrem undurchsichtig, vielleicht stelle ich mich aber auch einfach nur an. ;)

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Ja, könnte dann ein Standard-Schreiben sein. Aber wenn es bei euch nur die Beamten betrifft und dein Mann sowieso nicht im öD ist, sollte es nicht relevant sein (bei uns ist es wie gesagt nur relevant, weil wir beide den Anspruch haben). Frag vielleicht einfach bei der Personalabteilung nach, wenn es für dich keine Auswirkungen hat, würde ich es einfach frei lassen :)

Und ja, öffentlicher Dienst und die ganzen Vorbereitungen sind... interessant. Hatten da auch einiges an Kopfschütteln 😄

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Zettel wegschmeißen und eigenes Schreiben aufsetzen.

Man meldet Elternzeit an und es ist kein Antrag.