Hallo in die Runde,
vielleicht hat jemand mit diesem Thema Erfahrung bzw war in der gleichen Situation.
§ 20 (2) Muttschutzgesetz besagt ja folgendes:
(2) 1Ist eine Frau für mehrere Arbeitgeber tätig, sind für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses nach Absatz 1 die durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungsverhältnissen zusammenzurechnen. 2Den sich daraus ergebenden Betrag zahlen die Arbeitgeber anteilig im Verhältnis der von ihnen gezahlten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelte.
Meine Situation:
Arbeitgeber A = normale Festanstellung
Arbeitgeber B = Minijob 520 EURO
Von meiner Krankenkasse wurden die 13 € aufgeteilt. Auf Arbeitgeber A = 9 € und auf Arbeitgeber B = 4 €
Arbeitgeber A berücksichtigt die 9 € und zahlt für den Rest den Arbeitgeberzuschuss, so dass ich in etwa auf mein bisheriges Nettogehalt komme.
Von Arbeitgeber B bekomme ich einen Zuschuss nur für den Betrag der über 13 € geht. Ist die Herangehensweise von Arbeitgeber B richtig? Oder müsste ich hier einen Zuschuss bekommen für den Betrag der über 4 € geht?
Arbeitgeberzuschuss im Mutterschutz (2 Arbeitsgeber)
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Arbeitgeber B rechnet falsch, bei mehreren Jobs wird das Mutterschaftsgeld anteilig gesplittet und jeder Arbeitgeber zahlt seine Differenz zum Nettolohn. Daher muss Arbeitgeber B auch hier den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht mit den 13€ sondern den 4€ berechnen. Er kann sich auch bei der MiniJob-zentrale dazu beraten lassen, diese zahlt ihm über die Umlage den Zuschuss ja auch zurück.
Hier ein Praktischer Rechner der Minijobzentrale für diesen Fall:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/rechner/rechner-zuschuss-mutterschaftsgeld/rechner-zuschuss-mutterschaftsgeld_node.html