Beschäftigungsverbot

Hi,

Kann mir jemand helfen? Ich bin Erzieherin, werde im nächsten Monat 40 Jahre u bin in der 10ssw. Da es auf der Arbeit zu sehr vielen Krankheitsfällen kommt u ich unter starker Übelkeit leide u Kreislaufproblemem, habe ich es dem Träger schon mitgeteilt. Dann habe ich einen Termin beim Betriebsarzt bekommen. Der hat mich nicht mal gefragt wie es mir geht u wollte nur Blut abnehmen um die Titer zu bestimmen auf was ich alles immun bin. Er meinte wenn ich immun bin kann ich weiter arbeiten wenn nicht bekomme ich ein Beschäftigungsverbot vom Träger. Er selbst könne keine Empfehlung dazu geben. Er darf nur die Titer bestimmen da er nur für sas einen Auftrag hat. Eine Gefährdungsbeurteilung fülle er nicht aua weil er kein Auftrag dazu hat. Mir kommt das alles komisch vor. Er hätte mich doch fragen müssen wie es mir geht u einen Fragebogen durchgehen müssen zur Arbeit od nicht?

1

Als erstes: Herzlichen Glückwunsch

Also die Gefährdungsbeurteilung würde ich auf jedenfall noch beim Chef ansprechen, die sollte schon gemacht werden.
Der Amtsarzt schaut sich aber tatsächlich nur deinen Immunstatus an. Nur weil es dir schlecht geht, bekommst du kein BV. Dafür musst du dich krankschreiben lassen. Ein BV wird idR nur bei einer Gefährdung für dich und/oder dein Kind ausgesprochen.

2

Die Gefährdungsbeurteilung für Deinen Arbeitsplatz muss bereits vorliegen. Ich glaube, seit 1999. Allerdings müsste ggf mit Deinen Vorgesetzten geklärt werden, ob Dein Arbeitsplatz grundsätzlich angepasst werden müsste, wenn Dein Immunstatus ansonsten eine Weiterbeschäftigung erlaubt. Aber das wäre aus meiner Sicht wirklich der zweite Schritt, man muss sich die Arbeit ja nicht machen, wenn Du eh aufgrund fehlender Immunitäten nicht weiter arbeiten darfst.

3

Vielen dank für eure beiträge. Jetzt ist es etwas klarer. Wisst ihr ob man ein bv auch bei einer risikoschwangerschaft bekommt? Das war bei einer freundin so mit gleichem beruf aber das hatte damals der frauenarzt nochbausgestellt.

4

Nein, der "Stempel" Risikoschwangerschaft bedeutet noch nicht automatisch, dass es ein BV gibt.

weitere Kommentare laden
5

Hallo,
Du solltest das Thema BV mit deiner Gynäkologin besprechen.
Der Arbeitgeber kann dich ins betriebliche BV schicken wenn er nicht in der Lage ist dir einen passenden Arbeitsplatz anzubieten (bei dir z.b. Telefondienst beim Träger oder so, wenn du die Titer nicht hast). Und die Ärztin kann dir ebenfalls ein BV aussprechen wenn die Arbeit dich oder das ungeborene Kind gefährdet.
Viel Glück und alles Gute für die Schwangerschaft 🍀

12

Woher habt ihr denn immer diesen Gedanken , das der FA ein BV geben muss wenn die Arbeit das Leben der Mutter/Baby gefährdet ??
Wenn die Arbeit so gefährlich für Mutter/Baby ist muss es der AG machen.
Wenn die Gesundheit gefährdet ist , ist der FA zuständig. Aber alles was den Arbeitsplatz betrifft ,muss der AG klären.
Ihr verwechselt das ziemlich oft hier . Und es ist schade, wenn man das anderen Frauen so mitteilt. Die verstehen das ganze falsch und wundern sich , wenn der FA kein BV gibt und beschweren sich dann auch noch über diesen. Dabei handelt der FA ja vernünftig .

13

Vielen Dank für den qualifizierten Beitrag mit den vielen Satzzeichen und Verallgemeinerungen.
Hier übrigens nochmal die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es--125138

Bearbeitet von Felicitas-
6

Der Betriebsarzt hat genau das gemacht was seine Aufgabe ist, das war richtig. Wenn der Titer stimmt, kannst weiter arbeiten. das Gefährdungsgutachten muss bereits vorliegen. Und wie es dir geht, interessiert ihn in dem Moment nicht, denn das hat nichts mit einem betrieblichen BV zu tun. Wenn es dir nicht gut geht dann bekommst wie bei jeder anderen Krankheit eine Krankmeldung vom Hausarzt oder Frauenarzt. Ein BV vom Frauenarzt gibt es nur noch sehr sehr selten wenn wirklich gravierende Gründe vorliegen die das Leben oder die Gesundheit des Babys oder der Mutter gefährden. Da reichen übelkeit und Kreislaufprobleme nicht aus. dadurch dass vor einigen Jahren jede schwangere die normale Schwangerschaftsbeschwerden hatte, so wie du, ein unberechtigtes BV bekommen hat, werden die Frauenärzte jetzt kontrolliert. Die trauen sich nicht mehr einfach so eins auszustellen wenn es nicht wirklich notwendig ist.

7

Bei mir war es auch so. Betriebsarzt klärt als erstes nur die verschiedenen Immunitäten und sonst nichts. Mit dem Arbeitgeber geht man schließlich die Gefährdungsbeurteilung durch. Die liegt quasi auch schon vor und wurde " festgesetzt" Du kannst sie dann unterschreiben. Wie es ist wenn man damit nicht einverstanden ist weiß ich allerdings nicht.

Dein Arzt/Ärztin kann dich bei gesundheitlichen Gefährdungen ins Berufsberbot schicken, aber nicht wenn wenn es irgendwelche Gefahren sind die von der Arbeit ausgehen.

Erstmal würde ich deinen Immuntätsstatus abwarten.

9

Ich habe als Erzieherin gearbeitet als ich schwanger wurde und wurde sofort freigestellt von der Leitung und dann vom Träger sofort ins BV geschickt, ohne überhaupt zum Amtsarzt zu müssen.

Eine Freundin, die bei einem anderen Träger als Erzieherin tätig war und schwanger wurde war beim Amtsarzt.
Der hat kein BV ausgestellt, sondern erst danach der Träger.

Eine andere hat kein BV bekommen, sie war nur im Ü3 Bereich tätig und musste nicht mehr wickeln oder die Kids zur Toilette begleiten, ansonsten hat sie ganz normal bis zum Mutterschutz weiter gearbeitet.

Übelkeit, Risiko SS usw. Sind kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Wenn es dir so schlecht geht dann musst du dich krank melden.

Krankheitsfälle gibts überall. Du wirst dich ja nicht 9 Monate privat isolieren, in deinem Umfeld kann die Grippe oder Corona genau so umgehen.

Ansonsten: herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft 🌹

Bearbeitet von Winterwonder
10

Mein Arbeitgeber will keine schwangeren beschäftigen und schickt selbst ins Beschäftigung Verbot.
Allerdings bei mir der Betriebsarzt weil auf Arbeit keine liege vorhanden ist. Da war schon bevor ich ihm die Titer Ergebnisse der Hebamme gezeigt habe klar.

11

Hallo,auch von mir erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft ❤️🍀
Ich arbeite im pädagogischen Bereich und bei mir war es so, dass mein Arbeitsvertrag vor dem Termin beim Betriebsarzt den Gefährdungsbogen ausgefüllt hat und ich diesen dann mit zum Betriebsarzt nehmen musste. Vielleicht fragst du beim Arbeitgeber nochmal nach, wie das ist? Der Betriebsarzt hat auch bei mir vor allem die Immunität gecheckt.

20

Also nur weil es dir nicht so gut geht bekommst du kein BV - das würde sonst so ziemlich jede Frau bekommen.

Wenn der Arbeitsplatz keine Gefahr darstellt, dann arbeitest du ganz normal weiter.

Die Beurteilung würde ich auch noch mal ansprechen, danach richtet es sich dann ob ja oder nein.
Dein Beruf allein reicht da auch nicht aus