Mutterschaftsgeld - Steuerklassenwechsel

Hallo zusammen,
Ich hoffe, jemand kennt sich damit aus. Bevor ich in der Arbeit anrufe, wollte ich hier mal fragen. Vielleicht ergibt sich die Fragestellung an den Arbeitgeber ja…
Folgendes:
Im April 2021 habe ich mein erstes Kind bekommen. Von März bis Juni 2021 somit das Mutterschaftsgeld erhalten (einschließlich AG Mutterschaftszuschuss). Damals war ich ledig, sprich Steuerklasse 1. Anschließend war ich in Elternzeit, die ich jetzt nur beendet habe, weil ich seit Mitte Juni wieder in Mutterschutz bin (ET am 28. Juli 2023). Auch hier habe ich bereits einen Teil vom AG Mutterschaftszuschuss erhalten. Während meiner Elternzeit fürs erste Kind haben mein Mann und ich geheiratet (bin jetzt Steuerklasse 5).
Nun zu meiner Frage: Der AG Zuschuss ist um ein paar wenige hundert Euro geringer als damals. Liegt das daran, dass der Arbeitgeber mein damaliges Gehalt mit der Steuerklasse 5 berechnet? Anders kann ich mir den enormen Netto-Unterschied zu damals nicht erklären.
Falls ja, ist das richtig?

Ich bitte um eure Hilfe und hoff, es ist verständlich erklärt..: Danke schon mal.

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natürlich verdienst du mit der 5 viel weniger

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Hä? Das war gar nicht die Frage. Ich hatte auf hilfreiche Antworten gehofft. 😅

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Wenn du deine EZ aufgrund vom neuen Mutterschutz vorzeitig beendet hast, muss der Zuschuss mit der damals gültigen Steuerklasse mit Vollzeitgehalt berechnet werden.

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Also nur dass ich das richtig verstehe, es sollte eig der selbe Nettobetrag sein wie damals oder? Unabhängig von der derzeitigen Steuerklasse. Danke schon mal für deine Antwort.

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Ja genau. Falls es zwischenzeitlich eine Gehaltserhöhung gab, könnte es sogar mehr als damals sein.

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