Frauenarzt und Beschäftigungsverbot

Liebe Community
Ich hatte mein erstes Kind 2018 bekommen nun nach 5 Jahren hätte ich gerne mein 2 und letztes da ich auch bald 30 werde.
Ich bin aber sehr Traumatisiert von meiner 1 Schwangerschaft und meinem Arbeitgeber .
Zusammen fassend wurde ich von meinem Damaligen FA ins BV gesteckt da ich in meiner Branche schwanger nicht mehr arbeiten soll .
Da mein Arbeitgeber aber meine Berufsbezeuchnung im Atbeitsvertrag als Betriebliche Angestellte eingetragen wurde ist ihm freie Hand geboten .
Dies ist auch zu damaligen Zeiten nicht tragbar gewesen vorallem für das Elterngeld .
Ein Stress war das mit einigen Gerichtsverhandlungen die zwar zu meinem Gunsten waren aber Zeitversetzt .
Ich habe nun einen neuen Arbeitgeber seid 4 Jahren bin ich dort tätig und unbefristet dennoch sind schwangere dort auch nicht gerne gesehen
Meine Frage ist kennt ihr einen guten Frauenarzt in Heidelberg oder Mannheim der sowas ernst nimmt und in diesem Falle ein BV ausspricht ?
Bitte ich wünsche mir sehnlichst ein 2 Kind möchte aber nicht unvorbereitet sein
Und Geld liegt auf der Seite aber ich wäre gerne auch mal mehr als 12 Monate in Elternzeit .
Liebe Grüße

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Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit dich für das gleiche Geld an einen anderen Arbeitsplatz zu setzen. Wenn das nicht möglich ist, dann ist der Arbeitgeber für das Bv verantwortlich und nicht der Arzt.
Der Arzt stellt es dir aus, wenn es gesundheitliche Gründe gibt.

Eine Schwangerschaft also von einem Beschäftigungsverbot abhängig zu machen zeigt unter anderem, warum Schwangere nicht überall gerne gesehen werden 😉

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Warum solltest du pauschal sofort ein Bv bekommen?
Der Fa darf es dir nur ausstellen, wenn durch die Arbeit deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährdet ist.
Wenn dein Arbeitsplatz nicht mutterschutzgerecht gestaltet werden kann, muss der AG eins ausstellen.

Was machst du beruflich?

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Der Frauenarzt stellt Dir ein Beschäftigungsverbot aus, wenn Du aus MEDIZINISCHER Sicht nicht in der Lage bist zu arbeiten. Wenn zum Beispiel in der der Schwangerschaft Komplikationen auftreten, die das Leben bzw. die Gesundheit von Dir und dem Kind gefährden.

Sowas weiß man in der Regel aber nicht schon vor der Schwangerschaft. Wie soll das gehen? Auch der Arzt ist ja kein Hellseher.

Ein BERUFLICH begründetes BV muss der Arbeitgeber aussprechen, wenn er Dir keinen geeigneten Arbeitsplatz anbieten kann im Unternehmen (Du darfst also durchaus versetzt werden auf eine andere Position).

Die Regeln sind da auch sehr viel strenger geworden seit einigen Jahren, da kann aber der Frauenarzt nix dran ändern.

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der Frauenarzt darf nur ein BV aussprechen wenn dein oder das Leben deines Kindes gefährdet ist, für alles andere ist der Betrieb zuständig. Alles andere ist rechtlich gar nicht möglich.
Auch als betriebliche Angestellte muss geprüft werden, ob der Arbeitsplatz Schwangeren tauglich ist. wenn dies gegeben ist, geht man nicht ins BV.
Schwanger ist keine Krankheit, wenn du psychische Probleme hast, gibt das eine Krankschreibung, die sich auf Elterngeld auswirkt

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Liebe mia-sophia,
Ich stimme den Vorrednerinnen zwar zu, dass es gesetzlich so geregelt ist.
Bei mir war es aber dennoch so, dass meine FÄ mir das BV ausgestellt hat, nachdem sie mich gefragt hat, als was ich beruflich tätig bin. Ich hatte mit meinem AG noch einmal Rücksprache gehalten und diesem war es lieber, wenn das BV vom FA kommt (möglicherweise haben die sonst mehr Arbeit, weil sie prüfen müssten, ob sie mich nicht doch anderswo einsetzen konnten und wollten dies nicht?)
Jedenfalls bin ich dann wieder zur FÄ, sagte ihr, mein AG hätte das BV gerne lieber von ihr ausgestellt und sie stellte es mir bis zum Beginn des Mutterschutzes aus.
Wie sie das letztendlich begründete weiß ich nicht. Ich wollte nur kurz berichten, dass es anscheinend schon noch möglich ist, es aber nicht die Regel sein wird.
Alles Gute 🍀

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Das Problem ist, dass die Frauenärztin sich so strafbar macht. Wenn sie das mit sich, ihrer Praxis und Existenz vereinbaren kann, dann kann sie das natürlich tun...

Der AG könnte z.b. eine Überprüfung des BVs bei der KK anordnen und wenn es sich dann nicht um ein nachweislich aus medizinischen Gründen aufbauendes BV handelt, wird es bitter.

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Das ist nicht möglich, es können Regressansprüche gestellt werden.

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Nur aufgrund der Berufsbezeichnung bekommt frau kein BV. Eine Polizeivollzugsbeamtin kann z.B. im Streifendienst tätig sein (nicht mutterschutzgerecht) oder in der Verwaltung (in der Regel mutterschutzgerecht). Und im ersten Fall wäre es Aufgabe des Dienstherrn, die Beamtin mutterschutzgerecht umzusetzen oder ihr ein BV auszusprechen.

Insofern sagt Deine Berufsbezeichnung, oder was im Vertrag steht, absolut nichts aus und kann für den Arzt keinerlei Entscheidungsgrundlage sein.

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Hallo,

wenn du deine Schwangerschaft meldest, muss dein AG eine Gefährdungsbeurteilung machen. Daraus ergibt sich, ob dein Arbeitsplatz konform ist oder angepasst werden muss. Sollte heraus kommen, dass dein Arbeitsplatz nicht konform ist, darfst du bestimmte Tätigkeiten nicht mehr tun oder könntest versetzt werden für eine Tätigkeit, die du schwanger machen darfst (z.b. Büroarbeit, Empfang etc.).

Hält sich dein AG nicht an das, was in der Gefährdungsbeurteilung raus kommt oder kommt dem Mutterschutzgesetz nicht nach (schweres heben, Überstunden, Sonn- und Feiertags- sowie Schichtarbeit...), dann kannst du den AG konfrontieren, fruchtet das nicht, solltest du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. In Ba Wü ist das das Gewerbeaufsichtsamt beim zuständigen Regierungspräsidium. Die klopfen dann notfalls deinem Betrieb auf die Finger und das kann Wunder bewirken, da er sonst eine saftige Geldstrafe bezahlen muss.
Es ist auch von dem her sinnvoll den Weg so zu gehen, denn dann kommst du deinen Pflichten nach, deinen Arbeitsvertrag grundsätzlich mit dem Wille zu arbeiten unter fairen Bedingungen zu erfüllen und gleichzeitig ebnest du den Weg für weitere Schwangere in eurem Unternehmen.

Der Arzt darf nur ein BV ausstellen, wenn, wie hier schon oft geschrieben, medizinische Gründe, die aus der Schwangerschaft resultieren, dem Arbeiten entgegen stehen (langanhaltende Blutungen, verkürzter Gebärmutterhals etc.). Geht es dir psychisch nicht gut oder hast du Beschwerden, die wieder vorrüber gehen könnten, wie z.b. Übelkeit, kannst du krank geschrieben werden. Beachte da, dass du nach 6 Wochen dann Gehaltseinbußen hast.

Würde dein Frauenarzt dich wegen deines Arbeitsplatzes krank schreiben, macht er sich strafbar. Denn es soll aus der sogenannten U Umlage bezahlt werden und nicht über die Krankenkasse. Irgendwo muss dein Gehalt ja her kommen...

Mein Frauenarzt hat mich nicht mal gefragt, was ich arbeite, nur, ob eine Gefährdungsbeurteilung gemacht wurde.

Es hat sich in den letzten Jahren ziemlich verändert, Ärzte stellen nicht mehr so einfach ein BV aus.

Warte doch mal ab, vielleicht geht auch alles gut?!

Was arbeitest du denn?

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Was machst du denn überhaupt beruflich?

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Ein Beschäftigungsverbot bekommt man aus medizinischen Gründen oder wenn die Schwangere einen gefährdenden Job ausübt und im Betrieb nicht woanders eingesetzt werden kann. Polizistinnen dürfen dann z.B. nicht mehr im Außendienst tätig sein, aber dennoch im Innendienst weiter bis zum Mutterschutz beschäftigt werden.