Hallo zusammen, ich hoffe das ich hier durch den einem oder anderen ein paar nützliche Antworten erhalte.
Ich haben erfahren, dass man als Verheiratete Personen einen Steuerklassenwechsel im selbigen Jahr rückwirkend veranlassen kann.
Aufgrund des rel. unterschiedlich hohen Einkommens zw. meiner Frau und mir, schwebt mir nun eben ein Steuerklassenwechsel vor. Sie 3 - ich 5.
Denn wir erwarten im September unser erstes Kind und meine Frau wird die meisten Elterngeld Monate nehmen.
Sollte das ohne Probleme funktionieren oder übersehe ich irgendetwas hinsichtlich möglicher Fristen?
Es würde doch dann die neue Steuerklasse 3, mit Start Januar 23 für die Elterngeldberechnung meiner Frau berücksichtigt werden?
Antragstellung für den Wechsel wäre dann ggf. diesen Monat. Wirksam dann ab 1. August.
Vielen Dank für eure Antworten und Hilfestellungen im Voraus.
Gruß
Olli
Steuerklassenwechsel zwecks Elterngeld
Hallo,
Da seid ihr glaube ich zu spät dran. Beim Elterngeld wird die Steuerklasse berücksichtigt, die überwiegend in den letzten 12 Monaten gegolten hat bzw. Das entsprechende Gehalt. Deshalb macht ein Wechsel nur vor der Schwangerschaft bzw. so früh wie möglich Sinn.
Einen Monat vor Entbindung macht das keinen Sinn mehr.
So hab ich es zumindest in Erinnerung.
Lieben Gruß
Hallo, vielen Dank zunächst für die Antwort.
Deswegen ja der rückwirkende Steuerklassenwechsel.
Heißt, es würde dann doch mit Start Januar 2023 die Klassen 3/5 gelten bzw. für eine Elterngeldberechnung berücksichtigt werden.
Mit Wirksamkeit meinte ich vielmehr, die neue Gehaltsbesteuerung durch den Arbeitgeber.
Dieser würde die Gehaltsabrechnungen auch rückwirkend korrigieren müssen. Damit man diese ja dem Elterngeldantrag beilegen kann.
Oh, das hab ich überlesen. Ob es soweit rückwirkend geht, weiß ich nicht.
"Ich haben erfahren, dass man als Verheiratete Personen einen Steuerklassenwechsel im selbigen Jahr rückwirkend veranlassen kann."
Das geht nicht. Das Splitting-Verfahren gilt rückwirkend für das ganze Jahr, das hat aber nichts mit der Steuerklasse zu tun.
Das verstehe ich jetzt nicht. Was genau meinen Sie damit?
Könnten Sie das ggf. noch etwas weiter ausführen?
Vielen Dank im Voraus.
Da seid ihr zu spät dran, rückwirkend geht der Steuerklassenwechsel nicht und die Berechnung bezieht sich auf die letzten 12 Monate vor Geburt.
Wann habt Ihr denn geheiratet? Soweit ich weiss, gilt ein Steuerklassenwechsel auch bei Heirat ab dem folgenden Monat der Antragsstellung / Eheschliessung. Beim rückwirkenden Wechsel wegen Eheschliessung ginge eine Berücksichtigung also erst ab Februar, sofern Ihr im Januar geheiratet habt. Wenn Ihr 2022 geheiratet habt, geht gar nix mehr, weil die Möglichkeit des rückwirkenden Wechsels nur im Jahr der Eheschliessung besteht.
Du schreibst, eure Einkommensunterschiede sind hoch. Wer hat denn das höhere Einkommen? Rückwirkend Stk 5 für den mit dem höheren Einkommen wird mit ziemlicher Sicherheit zu einer nicht zu unterschätzenden Nachzahlungen bei der Einkommenssteuererklärung 2023 führen - das ist einfach die schlechteste Kombi. Ausserdem unterliegt Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Auch das kann Euch bei dieser Kombi heimsuchen.
Ich würde in die Beratung durch einen Steuerberater investieren. Der kann Euch sagen, was möglich ist und was nicht und auch gleich ausrechnen, in welcher Höhe eventuelle Steuernachzahlungen nicht das höhere Elterngeld fressen.
Grüsse
BiDi
Hallo BiDi,
danke für die ausführliche Rückmeldung.
Wir haben Anfang Juni diesen Jahres geheiratet.
Ich wäre derjenige (besserverdienende) der in Stk. 5 wechseln würde. Meine Frau ergo in die 3, da sie die länge Zeit Elterngeld beziehen soll.
Ich hatte einfach geglaubt man könne rückwirkend für das Jahr in dem man geheiratet hat, die Stk. wechseln. Dann wäre meine Frau für die Berücksichtigung der Elterngeldgeld Kalkulation ja die längere Zeit (bis Start Mutterschutz) in der besseren Stk. 3 gewesen.
Gruß
>>Ich hatte einfach geglaubt man könne rückwirkend für das Jahr in dem man geheiratet hat, die Stk. wechseln. <<
Davon ist mir nix bekannt. Wie geschrieben: Steuerberater. Das Konstrukt kann tatsächlich dazu führen, dass Ihr heftige Steuernachzahlungen leisten müsst. Und auch wenn Ihr unter'm Strich durch das höhere Elterngeld ein Plus macht, müsst Ihr das Geld für die Steuernachzahlung parat haben.
Grüsse
BiDi