Hallo zusammen,
Ich beziehe nun den letzten Lebensmonat Elterngeld und werde ab 01.09.2023 eine neue Stelle antreten.
Ich habe meine alte Stelle jetzt zum 31.08.2023 gekündigt und habe dort noch aus dem Mutterschutz für 2 Kinder und einmal davon verlängerter Mutterschutz wegen Frühgeburt Urlaubsanspruch.
Nun beziehe ich den letzten Lebensmonat Elterngeld (15.07.23-14.08.2023), meine alte Firma wird mir Ende August den resturlaub auszahlen. Muss ich dieses Einkommen dann noch der Elterngeldstelle melden oder ist das schon nach dem Elterngeld?
Ich will da nichts falsch machen und hoffe jemand kennt sich aus.
Liebe Grüße Lisa
Resturlaubsauszahlung Ende Elterngeld
Da dein EG-Bezug am 14.8.2023 endet, brauchst du die Urlaubsabgeltung die dann frühestens zum 31.8. erfolgt nicht der EG-Stelle melden. Ausserdem ist es eine Einmalzahlung die eh nicht für die EG-Berechnung relevant wäre.
Hat deine Firma die Kürzung des Urlaubsanspruch in der Elternzeit dir schriftlich, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem für dich geltenden Tarfivertrag erklärt? Wenn nein, können sie das bis zum 31.8. noch tun. Ab 1.9. hätte sich dann der Urlaubsanspruch komplett in einen Entgelt-Auszahlungsanspruch gewandelt und wäre rückwirkend nicht mehr kürzbar.
Super, vielen Dank für die Antwort.
Ja, das wurde mir schriftlich mitgeteilt das sie pro vollen Monat Elternzeit 1/12 des urlaubsanspruch kurzen.