Frage zu Bescheinigung des Arbeitgebers= Elterngeldantrag

Hallo liebe Leute!

Mein Partner möchte 2 Monate Elternzeit nehmen, den 13 und 14 Monat.

Er muss ja die " Bescheinigung des Arbeitgebers " zum Arbeitgeber schicken.

Die Frage die ich mir aber stelle?!?!?!

Müssen wir die ausgefüllte Bescheinigung des AG mit dem Elterngeldantrag mit schicken oder müssen wir die Bescheinigung erst später nachreichen kurz bevor er in Elternzeit geht zwecks berechnung?

Wenn wir jetzt die Bescheinigung zum AG schicken,füllt dieser ja für die letzten 12 Monate aus,sprich Juli 2022 bis Juni 2023.
Aber mein Partner geht erst im August 2024 und September 2024 in Elternzeit!

Hat jemand ne Ahnung und kann mir helfen?

Liebe Grüße Michelle

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Der Bemessungszeitraum bleibt der gleiche, unabhängig davon, wann das Elterngeld bezogen werden soll.

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Vielen Dank für deine Antwort 👍

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Der Bemessungszeitraum sind immer die 12 Monate vor Geburt des Kindes (beim Vater).

Bearbeitet von Nini283
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👍 Danke für deine Antwort

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Wenn ihr Sorge habt, dass dein Mann berufliche Nachteile hat wenn der AG jetzt Wind davon bekommt, dass er in Elternzeit gehen will, dann beantragt sein EG doch einfach später. Wir hatten das damals auch so gemacht. Gab bei uns sogar ein Kästchen zum ankreuzen, dass der Papa später beantragt. Dann brauchten wir auch keine AG Bescheinigung.

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Nein seine Firma ist ganz cool mit Elternzeit. Ein paar Kollegen von ihm hatten auch Elternzeit genommen,gabs nie Probleme.