Vollzeit vor Elternzeit gearbeitet,muss auch Vollzeit nach Elternzeit?

Hallo. Meine Elternzeit geht im September zuende. Vor der Schwangerschaft habe ich Vollzeit gearbeitet.
Muss ich nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten? Wenn ich dies nicht kann, kann mein Arbeitgeber mich kündigen?
Oder muss er mir Teilzeit eine Stelle zur Verfügung stellen?
Oder muss ich lündigen wenn ich Vollzeit nicht arbeiten kann?
Vielen lieben Dank.

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Ja, ja, kommt Auf die Größe des Betriebs an, hängt mit c) zusammen


https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile&v=1#:~:text=Der%20Teilzeitanspruch%20gilt%20f%C3%BCr%20Arbeitnehmer,als%20sechs%20Monate%20bestanden%20hat.


Der Tz-Antrag muss übrigens drei Monate vor Beginn beim Arbeitgeber sein. Das klappt mit September schon nicht mehr. Wenn dein Arbeitgeber dir nicht entgegen kommt, hast du sowieso erst frühestens Ende Oktober Anspruch auf Teilzeit.

Ich würde dir dringend raten einmal Kontakt zu deinem Arbeitgeber aufzunehmen

Bearbeitet von GalaRoyal
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Und was bedeutet c?

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C ist deine dritte Frage

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Bei der Größe deines Betriebes (10 Mitarbeiter) hast du keinen Anspruch auf einen Teilzeitvertrag. Anspruch auf Teilzeit bzw. Brückenteilzeit besteht erst bei größeren Unternehmen (s. auch das bereits gepostete PDF).

Wenn Dein Chef dir einen Teilzeitvertrag verweigert, musst du entweder Vollzeit arbeiten oder kündigen.

Mein Mann und ich haben das beide durch, er arbeitet in einem sehr großen Unternehmen, sie waren von seinem Teilzeitwunsch nicht begeistert, konnten ihn aber aufgrund der Größe nicht verweigern. Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen und hatte darauf keinen Anspruch. Sie fanden das auch nicht toll, aber da sie mich behalten wollten, waren sie nach langen Diskussionen bereit zu Teilzeit. Wir arbeiten beide 32 Stunden.

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Und er kann mich nicht kündigen?

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Natürlich kann dein Chef dich kündigen, wenn du deinem Arbeitsvertrag nicht nachkommst.
Du kannst nicht einen Vollzeitvertrag mit entsprechenden Gehalt haben und dann einfach von dir aus nur Teilzeit arbeiten.
Wenn dein Arbeitgeber dir keine Teilzeitstelle gibt, musst du halt kündigen oder warten bis Abmahnungen inkl Kündigung bei dir im Briefkasten liegen.

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