Eltern gestorben, Erbe gemeinsame Nachkömmlinge

Hallo, Meine Eltern sind vor kurzem gestorben.

Wir bewohnten ein Einfamilienhaus, in dem ich seit meiner Geburt lebe. Ich bin 65 Jahre alt.

Meine Mama ist zuerst gestorben, 1 Monat später mein Papa.

Ich hatte noch einen Bruder, der ist vor 10 Jahren gestorben.

Im Testament steht, dass die gemeinsamen Nachkömmlinge zu gleichen Teilen erben sollen.

Ich weiss, dass ich noch einen Halbbruder habe. Der soll 10 Jahre älter sein. Kontakt gab es nie. Ich weiß nicht, ob dieser noch lebt. Ich weiß auch nicht, ob dieser der Sohn von meinem Papa oder meiner Mutter ist. Darüber ist nie gesprochen worden. Ich weiß nur, dass es ihn gibt.

Im familienstammbuch stehen nur meine Eltern, mein Bruder und ich.

Nun ist meine Frage, ist der Bruder auch erbberechtigt? Wie wird der ermittelt? Im Testament steht wie gesagt, die gemeinsamen Nachkömmlinge.

Liebe Grüße

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Ich denke es wird über Standesamt und dann das Nachlassgericht ermittelt.

Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten und je nachdem was zutrifft, ist dein Bruder erbberechtigt oder nicht.

Ist es das Kind deines Vaters, ist die Frage, ob er die Vaterschaft anerkannt hat oder nicht.
Hat er es, ist das Kind auch Erbe. Hat er es nicht, bist du alleiniger Erbe.
Ich denke eine der beiden Möglichkeiten ist am wahrscheinlichsten.

Ist das Kind von deiner Mutter, würde ich denken, dass es zur Adoption frei gegeben wurde und dann besteht kein Erbanspruch.

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Reiche das Testament dem Nachlassgericht ein und berichte dort von deinem Halbbruder.
Ich weiß nicht, ob die eigene Ermittlungen anstellen, ich meine in geringem Umfang und Aufwand schon. Damit bist du raus, denn du hast deine Verpflichtung erfüllt.

Je nach Ergebnis wird das Nachlassgericht einen Erbschein mit entsprechendem Inhalt ausstellen.

Bearbeitet von Inaktiv
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Testament und alle Infos an das Nachlassgericht.

Unabhängig vom Testament hat der Halbbruder mindestens einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Übrigens, im Falle das dein Vater der leibliche Vater ist und die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann der Sohn es vermutlich feststellen lassen, dass er leibliches Kind ist und damit einen Erbanspruch hat.

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Es gibt viele Möglichkeiten, warum der Halbbruder nicht erbberechtigt ist. Z.b. wenn er von anderen adoptiert wurde, wenn es bereits nach der Geburt eine Einigung dazu gegeben hat,…

Das alles kann die TE nicht wissen.

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Erstmal ist davon auszugehen, dass er einen hat und welche Einigung soll es geben, die er nicht anfechten könnte? So einfach kriegt man das Erbrecht nicht ausgehebelt.

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Ist das ein Berliner Testament?
Hier wäre es schon relevant ob das Kind von Vater oder Mutter ist.
Dann wäre es nämlich u.U. für dich wichtig vom Erbe deiner Mutter den Pflichtteil einzufordern.
Falls dein Bruder Kinder/Enkel hat, erben diese an seiner Stelle. Du bist also nicht Alleinerbe, auch wenn man den Halbbruder nicht zählt.
Der Halbbruder ist erbberechtigt. Falls er bereits verstorben ist, dann die Abkömmlinge.

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Der unbekannte Halbbruder KANN erbberechtigt sein, er ist es nicht zwingen. Z.b. wenn er von anderen Eltern adoptiert wurde.

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Wenn du an das Alter des Halbbruders denkst und die damaligen Gesetze, ist eher wahrscheinlich, dass der Mutter das Kind z.B. nach der Scheidung wie üblich zugesprochen wurde und der Vater danach keinen Kontakt mehr hatte. Er durfte noch zahlen, das war es.

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Hallo,

wie Kati schon geschrieben hat, steht und fällt vieles damit ob deine Eltern ein Testament haben und was darin steht.

Sehr häufig bei Ehepaaren ist das sogenannte Berliner Testament.

Wir haben das soeben durch, ebenso mit mehreren Halbgeschwistern, verstorbenen Geschwistern, Pflegekindern etc.

In gewissem Maße werden Ermittlungen eingeleitet über die Erbberechtigten. Und du bist verpflichtet dein Wissen weiter zu geben. Wenn du also weisst, dass du einen Halbbruder hast, musst du diese Info weitergeben.

Zumindest ein Pflichtteil wird er bzw. seine Nachkommen erben können.

Ist von deinen Geschwistern, egal ob Halb- oder Vollgeschwister jemand verstorben, treten die Nachkommen prozentual an deren Stelle.

Wir hatten die Kombi mit 4 Geschwistern, davon einer der das Erbe schon vor über 15 Jahren ausgeschlagen hat, zwei verstorben, da erbten die Nachkommen aus der Linie, egal ob Voll- oder Halbgeschwister oder Pflegekinder bzw. angenommene Kinder, da explizit im Testament berücksichtigt und eine weitere lebende Schwester, die zugunsten ihrer 3 Kinder auf das Erbe verzichtete. Die Erben wohnen in 5 verschiedenen Ländern und zwei verschiedenen Kontinenten. Ging alles zum Glück sehr einvernehmlich über die Bühne, hat aber gute 2 Jahre trotz Eilantrag gedauert...

Gruß!

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fraglich ist noch, was genau im Testament stand. Haben sich deine Eltern zuerst gegenseitig als Alleinerben eingesetzt? Dann hat nämlich dein Papa erstmal alles von deiner Mama geerbt. Das war der 1. Todesfall.
Im 2. Schritt ist dann der Erbfall des Vaters zu klären, der eventuell (je nachdem was genau im Testament steht) ganz alleine der Erblasser ist. Ganz alleine. Und DESSEN Nachkömmlinge erben dann. Und da müsste man dann wissen, wessen Kind der Halbbruder war.

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Das stimmt. Aber auch wenn der Halbbruder ein Kind vom zuerst verstorbenen gewesen wäre, hätte er dann trotz Berliner Testament einen Pflichtteil einfordern können - wäre er vom Versterben in Kenntnis gesetzt worden.

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natürlich. Ich war jetzt zu sehr auf den Vater fokussiert.
Es muss erst der 1. Erbfall ordentlich abgewickelt werden mit allem was dazu gehört und dann der 2. Erbfall. Und hierfür muss man wissen, wer wessen Kind ist, wer zusätzlich verstorben ist und wer welche Nachkommen hat (ich weiß jetzt den Ausgangthread schon wieder nicht mehr)

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Hat denn dein richtiger Bruder Nachfahren hinterlassen?

Hast du in den Unterlagen deiner Eltern denn gar nichts gefunden zu dem Halbbruder? Da muss es ja ggf. auch Unterhaltszahlungen gegeben haben o.ä.?

Bearbeitet von ourhope123