Wenn man sich als Vater in der 6 monatigen Probezeit befindet und dann Elternzeit für 1 Woche für ein 2 jähriges Kind beantragt, gilt ja Kündigungsschutz trotz Probezeit. Wenn ich dann während der Elternzeit noch einen zweiten Elternzeitantrag für ein kommendes Baby (zweites Kind) beantrage (Elternzeit beginnt erst Ende der Probezeit), dann würde ich ja somit komplett die Probezeit umgehen nehme ich an weil ich dann auch komplett beschäftigt wäre (bis auf eine Woche Elternzeit fürs erste Kind). Ist das so richtig oder gibt es da noch etwas zu beachten?
Eine Frage bezüglich Elternzeit Antrag in der Probezeit und Kündigungsschutz
Wenn die erste Elternzeit in die Probezeit liegt und nach der einen Woche (warum man für eine Woche Elternzeit beantragt, erschließt sich mir nicht) noch Probezeit ist, dann kannst du danach auch ganz normal gekündigt werden, egal ob noch ein Antrag vorliegt oder nicht.
Eine mögliche Elternzeit in ein paar Wochen/Monaten schützt dich nicht vor einer Künstlichen.
Nochmal bitte lesen. Du hast nicht verstanden was gemeint ist. Elternzeit für eine Woche und in der Woche wird Elternzeit fürs zweite Kind beantragt damit die Probezeit ausgehebelt wird und Kündigungsschutz besteht.
Ich habe das schon gelesen, verstehe den Vorgang trotzdem nicht.
Glaubst du wirklich, dass du somit eine Kündigung umgehen kannst? Dann wirst du halt eben nach der Elternzeit gekündigt, denn ein Arbeitgeber hat eher selten Lust auf so einen Arbeitnehmer 😉
Zusätzlich noch diese Information:
„Ob sich die Probezeit um die Dauer der Elternzeit verlängert, ist gesetzlich nicht geregelt. Möglicherweise gibt es dazu Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder - falls Sie nach Tarif beschäftigt sind - in Ihrem Tarifvertrag.“
Klar geht das. Du kostest den AG in der elternzeit ja auch nichts.
Aber dann kannst du einfach nach der elternzeit gekündigt werden. Ich finde es sehr naiv zu denken das wäre nicht möglich. Zeugt davon, dass du die Arbeitswelt nicht kennst.
Vermutlich würde ein aufhebungsvertrag angeboten werden, der bei der kurzen betriebszugehörigkeit nicht wirklich lukrativ ist. Als nächstes wird einem das Leben möglichst unangenehm gestaltet. Der AG hat ja Spielraum, was man für Aufgaben hat... es gibt da so viele Möglichkeiten.
Der Kündigungsschutz besteht soweit ich weiß nur acht Wochen vor der geplanten Elternzeit und in der Elternzeit selbst. Dementsprechend müssten die beiden Elternzeiten eng getaktet sein, damit der Plan aufgehen kann.
Genau das meine ich.
Wie lange soll denn die zweite Elternzeit dauern, dass ihr euch den Umstand macht, in der Probezeit eine Woche Elternzeit zu beantragen?