Hi Zusammen
Ich habe etwas speziellere Fragen.
Vielleicht hatte zufällig Jemand eine ähnliche Konstellation.
Folgende Situation:
Kind wurde geboren dann Mutterschutz / Mutterschaftsurlaub.
Da Ausland..keine Elternzeit möglich.
Resturlaub bezogen.
Frage 1: Zeit Mutterschutz bzw. Entschädigung wird ja vom Elterngeld abgezogen. Die Zeit vom Urlaub auch?
Ich denke schon, da es für die Zeit Lohnzahlung gibt, oder sehe ich das falsch?
Dann geht’s weiter..unbezahlter Urlaub.
In dem Zeitraum Bezug von Elterngeld.
Dann nachfolgend Reduktion der Arbeitszeit auf 2 Tage/ Woche.
Elterngeld plus geht nicht in unserer Lebenssituation. Also Elterngeld. Darauf wird das Einkommen der 2 Tage / Woche ja angerechnet. (Es gibt versicherungstechnische Gründe weshalb das trotzdem sinnvoll ist für uns)
Dann ist geplant Rückkehr zum normalen Arbeitspensum wenn Kind 1. Jahr alt.
Sagen wir Arbeitgeber entscheidet sich aus wirtschaftlichen Gründen um und kündigt Arbeitnehmer fristgerecht nach Ende Mutterschutz.
Frage 2:
Wie würde sich dann das Arbeitslosengeld berechnen, wenn mein Arbeitgeber Kündigung aussprechen würde? Mutterschaftsentschädiging und Elterngeld (Lohnersatzleistungen) werden für den Zeitraum ausgeklammert bei der Berechnung wenn ich das richtig verstanden habe. Was ist mit den Monaten wo reduziert (2 Tage / Woche) gearbeitet wurde. Gehen die dann in die Berechnung ein, oder werden ebenfalls ausgeklammert da noch Elterngeld zum aufstocken bezogen wird?
Ich hoffe es ist alles nachvollziehbar beschrieben.
Vielleicht weiß jemand aus eigener Erfahrung oder sonstigen Gründen Bescheid. :)
Elterngeld und Arbeitslosengeld nach Mutterschaft
Ich kriege Deine Angaben nicht zusammen. Du arbeitest im Ausland, hast daher keinen Anspruch auf Elternzeit, wohnst aber in Deutschland, so dass Du Elterngeld beziehen kannst?
Zeiten mit Elterngeldbezug, in denen Du Einkommen hast, musst Du angeben, und dann wird Dein Elterngeld dementsprechend geringer ausfallen.
Die Frage nach dem ALG verstehe ich nicht. Voraussetzung wäre doch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland, aber wenn Du die gehabt hättest, hättest Du ja Anspruch auf Elternzeit.
Hi
Vielen lieben Dank fürs Eindenken.
Ich versuche es besser zu erklären bzw. zu ergänzen:
Ja, Tätigkeit als Grenzgängerin. Somit wohnhaft in Deutschland.
Elterngeldbezug daher möglich ohne (ausländische) Einnahmen wie beispielsweise bei unbezahlten Urlaub.
Da ich in Deutschland lebe, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland. (Wobei das prozentual sogar geringer als es im Ausland wäre). Aber das Wohnland ist vorrangig und Grenzgänger bezahlen ja auch Steuern in Deutschland in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen. Es gibt nur das Doppelbesteuerungsabkommen, wodurch im Erwerbsland dann keine volle Einkommensteuer erhoben wird, sondern eine Quellsteuer von 4.5%. Die wird dann bei der deutschen Einkommenssteuerberechnung bereits vom
Finanzamt berücksichtigt.
Die Voraussetzung für das ALG ist aber die Kinderbetreuung muss gesichert sein, da man sonst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
LG
Ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden.
Frage 1: Grundsätzlich wird eine Lohnzahlung auf das Elterngeld angerechnet, ja. Es kommt auch darauf an, in welchen Monaten du Elterngeld beantragt hast. Der Mutterschutz muss angerechnet werden, Monat 1+2 (+evtl. mehr, wenn das Kind zu früh kommt) musst du Basiselterngeld beantragt haben. Falls du in Monat 3+4 z.B. Gehalt bekommst, könntest du dann ab Monat 5 erst wieder Elterngeld beantragen, also pausieren in den Monaten mit Gehalt, damit das Elterngeld nicht verfällt.
Frage 2: Korrekt, Mutterschutz wird ausgeklammert. Die 2-Tage-Wochen-Zeit ebenfalls, denn "wenn wegen Betreuung des Kindes Entgelt oder wöchentliche Arbeitszeit gemindert war" wird ausgeklammert, das trifft bei dir zu.
Wenn du also tatsächlich zeitnah nach dem ersten Geburtstag direkt ALG 1 beziehst, wird dein vorheriges Vollzeitgehalt zur Berechnung herangezogen. Wenn du länger wartest, kann es evtl. zu einer fiktiven Berechnung kommen, die dann anders ausfallen kann. Kann ich auch noch mal drauf eingehen, wenn es für dich relevant ist.
Bedenke auch, dass für das beantragen von Vollzeit ALG1 auch eine Vollzeit Kinderbetreuung nachweisen musst.
Darf ich zuletzt einfach aus Neugier fragen, welche versicherungstechnischen Gründe ELG + verhindern? :)