Elternzeit - Zwei Abschnitte

Hallo Zusammen,

ich habe ein Jahr Elternzeit bis nächstes Jahr Mai, danach geht mein Partner für ein halbes Jahr. Da wir uns mittlerweile unsicher sind ob wir den Kleinen echt in fremdbetreuung mit 1,5 geben möchten, war die Überlegung ob ich nach seiner Elternzeit nochmal Elternzeit beantrage.
Kann mein AG das ablehnen? Ich habe im Internet keine passende Antwort gefunden. Ich weiß nur, dass er einer Verlängerung zustimmen müsste, aber das ist es ja eigentlich nicht.

Danke euch!

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Hi, ja er könnte es ablehnen, weil man sich für die ersten 2 Jahre bindend festlegen muss.

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Danke! :)

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Hallo, mit der erste Anmeldung deiner Elternzeit hast du dich für die ersten 2 Lebensjahre deines Kindes festgelegt.
Wenn du innerhalb dieser 2 Lebensjahre erneut in Elternzeit gehen möchtest, bist du auf die Zustimmung deines Arbeitgebers angewiesen.

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Dankeschön! :)