Selbstständig und Schwanger

Hallo 🙋‍♀️
Ich bin 33 und in der 7 Woche schwanger 🥰
Mein Mann und ich, wir sind beide selbstständig und in der PKV mit Anspruch auf Krankentagegeld nach der 6 Wochen. Die ersten 6 Wochen werde ich bei Krankheit (vertraglich vereinbart) noch übers Büro bezahlt.
Auf Grund der Selbstständigkeit greift das Mutterschutzgesetz bei mir nicht. Bedeutet das , dass ich bis zur Entbindung durcharbeiten muss?! 😟 wie sieht’s es nach der Entbindung aus? Greift da dann sofort das Elterngeld? Ich habe auch iwo mal gelesen, dass das Krankentagegeld greift, aber wann und wie lange? Ich werde mich mit dem Thema Elterngeld und Krankentagegeld auseinandersetzen müssen aber vllt hat ja jemand nen Tipp …

LG 😊

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„ Bedeutet das , dass ich bis zur Entbindung durcharbeiten muss?!“


Du kannst doch entscheiden, wann, wie lange und ob du arbeitest.


„ habe auch iwo mal gelesen, dass das Krankentagegeld greift, aber wann und wie lange?“

Was steht in deinen Versicherungsbedingungen?


„ vertraglich vereinbart“

Wer ist denn dein Vertragspartner?

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Ich verstehe es so, dass sie mit durcharbeiten die Frage stellt, ob sie z.b. von der Krankenkasse eine Art Mutterschaftsgeld Ersatzleistung bekommt.

Dass sie mit Einkommenseinbußen selbst entscheiden kann, bis wann sie arbeitet, ist ihr sicher klar 🤷‍♀️

Mit vertraglich vereinbart meint sie sicher die PKV...

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Das denke ich nicht, sondern das bezieht sich ja auf "Krankheit übers Büro bezahlt" und da hat die PKV ja nichts mit zu tun.

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Hallo,

war eine zeitlang selbstständig.

Damals kam es tatsächlich drauf an, was mit der Versicherung vereinbart war.

Ruf doch da mal an und frag nach?!

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Hi,
erstmal: herzlichen glückwunsch 🎉 Ich bin ebenfalls selbständig und aktuell mit Kind 2 in Elternzeit. Zum Krankentagegeld: Wenn ihr eine Krankentagegeld-Versicherung habt, dann leistet diese auch im Mutterschutz. Allerdings kommt es stark auf die Versucherungsbedingungen an, ab wann ihr Geld bekommt und wie viel. Mutterschutz als Selbständige ist für viele Versicherungen noch immer ein neues Terrain, deshalb hab ich angerufen und direkt mit einem Berater gesprochen, würde ich dir auch empfehlen. Wenn ihr erst ab 6 Wochen Anspruch habt, kann es sein, dass du vor der Geburt kein Geld bekommst, weil sie die Karenzzeit von der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abziehen. Dafür aber dann noch acht Wochen danach, wie Angestellte auch. Ich musste jeweils einen extra Antrag einreichen mit meinen Arbeitszeiten vor der Geburt und danach, mit Prozentangaben. Außerdem wollten sie das Zeugnis über den Tag der Entbindung vom Frauenarzt.

Ein mögliches Problem: Die Versicherungen wollen den Elterngeldbescheid, vorher zahlen sie in der Regel nicht, denn danach berechnen sie die Höhe. Und bis der da ist, dauert es mindestens 4 Wochen. Ich würde mich also drauf einstellen, dass du eher später Geld siehst und nicht direkt ab Geburt. Das Elterngeld greift nur dann ab Geburt, wenn du kein Krankentagegeld bekommst. Wie lange du arbeiten und dann wiedereinsteigen willst, bleibt komplett dir überlassen, da gibts keine Regeln für Selbständige 😉 Ich hab bei Kind 1 bis kurz vor der Geburt gearbeitet, bei kind 2 hab ich mir vorher sechs Wochen Mutterschutzfrist genommen.
Am besten beim Elterngeld schon online mit dem Antrag anfangen, alle Nachweise erstellen und dann losschicken, sobald ihr nach der Geburt die Geburtsurkunde habt.

Alles Gute für euch, genieß die Schwangerschaft 😊

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Viel Dank für diese sehr ausführliche Antwort ☺️Jetzt verstehe ich wie das ganze funktioniert… ich werde mich direkt mal mit meinem Versicherer in Verbindung setzen… danke und einen schönen Abend 😊