Ich arbeite als Beamtin der zweiten Qualifikationsebene in Bayern. Mein Sohn ist 9 Jahre alt. Derzeit arbeite ich 30 Stunden pro Woche verteilt auf 5 Tage zu je 6 Stunden. Meine Kollegin fehlt jedes Jahr ca. 20 Wochen durch Urlaub, Krankheit, Überstunden und Familientage.
In letzter Zeit kam es häufig vor, dass mein Vorgesetzter von mir verlangte anstatt 6 Stunden 8 Stunden im Büro zu bleiben. Das heisst, ich komme erst um 17.00 Uhr nach Hause anstatt um 14.00 Uhr wie üblich.
Mein Chef sagte zu mir: "Das müssen Sie sich halt einrichten." Teilweise erfahre ich erst am selben Tag, dass ich länger bleiben muss. Ich habe mich schon an den Personalrat gewandt und auch an einen Anwalt. Niemand konnte mir helfen.
Kennt jemand sowas? Wie löst man das Problem? VG BRUNHILDE
Vg
Kurzfristige Überstunden
Deine Kollegin fehlt von 52 Wochen knapp 20 Wochen?? Und du sollst diese Fehlzeit aufarbeiten?
Würde ich definitiv nicht machen! Wenn sich jemand das so rausnimmt, dann muss der Chef eben jemanden einstellen, der diese 20 Wochen abdecken kann, das ist nicht deine Aufgabe.
Mal ein paar Überstunden sind ja in Ordnung, aber doch nicht regelmäßig, weil jemand meint die Hälfte seiner Arbeitszeit nicht anwesend sein zu müssen.
Ich würde als das arbeiten, was in meinem Vertrag steht und gut ist.
Angeblich finden sie kein Personal.
Deswegen musst du sie aber nicht machen. Du hast bewusst Teilzeit gewählt.
Würde da gar nicht diskutieren. Passieren kann dir nichts.
" Ich habe mich schon an den Personalrat gewandt"
Was sagt denn der Personalrat konkret?
Als ich wieder einmal kurzfristig länger bleiben sollte, sagte ich, dass das nicht geht, weil ich zu meinem Sohn nach Hause muss, da sagte die Dame vom Personalrat " Dann überlegen sie halt, ob es Ihnen noch gut geht."
Dann frag die gute Frau mal, ob sie diese Frage auch deiner dauerkranken Kollegin stellt!?!
Anweisungen vom Chef nur noch schriftlich geben lassen.
Ihm deutlich sagen, dass du das nicht kannst. ...Aber trotzdem machen.
Personalrat einschalten und Rechtsberatung einholen, dafür sind Gewerkschaften gut.
Mit dem Personalrat habe ich schon gesprochen. Antwort siehe oben.
Beim Anwalt war ich auch. Der hat gesagt, das ist zwar blöd aber rechtens.
Ja, das ist blöd, echt.
Sind das dann dringliche Aufgaben, welche nicht verschoben werden können?
Schau mal in deinen Vertrag und in die Betriebsvereinbarung, ob bzgl. Überstunden da was geregelt ist.
Was ich nicht verstehe: „niemand konnte mir helfen“. Weiter unten schreibst du doch, der Anwalt sagt, das ist rechtens. Warum zweifelst du das an? Er ist doch der Mann vom Fach.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/themen/beitrag/ansicht/kuendigung/kurzfristige-ueberstunden-duerfen-beschaeftigte-ablehnen/details/anzeige/#:~:text=Ordnet%20ein%20Arbeitgeber%20kurzfristig%20%C3%9Cberstunden%20an%2C%20kann%20dies%20unwirksam%20sein.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/themen/beitrag/ansicht/kuendigung/kurzfristige-ueberstunden-duerfen-beschaeftigte-ablehnen/details/anzeige/#:~:text=Ordnet%20ein%20Arbeitgeber%20kurzfristig%20%C3%9Cberstunden%20an%2C%20kann%20dies%20unwirksam%20sein.
Die TE ist aber keine Arbeitnehmerin sondern Beamtin, da gelten zurecht andere Regeln.
Stimmt.
Wie du sicher weißt kann für Beamte nach dem Beamtengesetz unbezahlte Mehrarbeit bei zwingenden dienstlichen Verhältnissen angeordnet werden.
Sie haben aber die Ausnahme zu bleiben, wie oft etwas passiert bevor es keine Ausnahme mehr ist, da hilft der Weg zum Anwalt, Beamtenbund oder je nach Kommune, Bund oder Land in dementsprechende Erlässe.
Das Beamtentum verpflichtet sich mit vollem persönlichen Einsatz dem Beruf zu widmen, daher ist hier auch kurzfristig angeordnete Mehrarbeit anders zu bewerten als bei Arbeitnehmern.
Ich weiss, dass in Notfällen unbezahlte Überstunden verlangt werden können. Das gilt z. B. bei Naturkatastrophen oder anderen unvorhergesehene Ereignissen.
Bei falscher Personalplanung gilt das nicht.
Ich glaube schon, dass das rechtens ist. Ich finde es aber trotzdem ungeheuerlich.
Zur Zeit ist ja immer die Rede davon, dass Frauen mehr arbeiten sollen, um den Fachkräftemangel zu beheben.
Wie soll das funktionieren, wenn Arbeitgeber so stur sind wie meiner.
Die Zeiten sind vorbei, wo einer nur arbeitet und der andere kümmert sich um die Kinder und den Haushalt.
Die Arbeiten, die ich zu erledigen habe, sind unaufschiebbar. Aber es gibt auch noch andere Kollegen, die keine Kinder haben oder Erwachsene Kinder. Die sind im Allgemeinen flexibler.
Auf jeden Fall stelle ich mir einen familienfreundlichen Arbeitgeber anders vor.
Wenn die Arbeiten unaufschiebar sind, dann sehe ich die Dringlichkeit da schon gegeben.
Das darf natürlich trotzdem nicht dauerhaft sein.
Letztlich hat der Staat aber genau darum Beamte, weil wir über sie anders und weitgehender verfügen kann.
Wenn du geprüft hast ob es rechtens ist, dann bleibt dir wohl nur dich versetzen zu lassen oder wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln, was aber etwas sehr radikal als Schritt wäre
Ja, als Beamter kann man zur Mehrarbeit verpflichtet werden, aber so wie dein Vorgesetzter dass macht funktioniert das nicht.
Sage ihm beim nächsten Mal, dass er dich gerne zur Mehrarbeit verpflichten kann, aber dann bitte auch ganz offiziell. Und ganz offiziell heißt zumindest in meiner Behörde, dass der Personalrat beteiligt werden muss. Wenn das keine plötzliche Krisensituation a la Naturkatastrophe ist, wird die Bewilligung schwer.
Das für dich gültige Beamtengesetz sagt im Übrigen in § 87 Abs. 2, dass Mehrarbeit hinzunehmen ist, wenn die dienstlichen Belange es erfordern UND es sich um Ausnahmefälle handelt. Bei mehr als 5 Stunden pro Monat muss im gleichen Jahr ein Ausgleich durch Dienstbefreiung erfolgen.
Und dauerhafte personelle Vakanzen sind aus meiner Sicht nur sehr schwer damit zu rechtfertigen.
Ich würde also
a) deinen Chef auffordern die Mehrarbeit offiziell schriftlich anzuordnen
b) mich informieren ob/wer bei euch zur Bewilligung der Mehrarbeit beteiligt wird
c)In der Personalabteilung mal anfragen ob Mehrarbeit durch Vakanzen durch den o.g. Paragrafen abgedeckt sind
d) dem Personalrat die gleiche Frage stellen.