Teilzeit in Elternzeit 30 oder 32 Stunden?

Ich befinde mich noch bis Juni 24 in Elternzeit und habe Anfang der Woche eine Stellenzusage bei einem anderen Arbeitgeber bekommen. Nun wollte ich gerade den Antrag auf Zustimmung beim alten Arbeitgeber fertigmachen und bin verwirrt:

Ich weiß, dass die maximale Arbeitszeit in 2021 auf 32 Wochenstunden angehoben wurde. Allerdings dachte ich, das gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Eltern. Jetzt bin ich darüber gestolpert, dass sich das wohl auf das Geburtsdatum des Kindes bezieht. Vor 1.9.21 (oder so?) gelten weiterhin die 30 Stunden. Ist das richtig?
Natürlich erreiche ich um diese Uhrzeit niemanden mehr und mache mir Gedanken. Was ist richtig? Was ist jetzt sinnvoll?

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Dein Kind ist im Juni 21 geboren? Dann darfst du 30 Stunden arbeiten.

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Ja, genau. Ok, danke!
Gut, dass ich das gemerkt habe. Der neue AG nämlich nicht.

Weißt du, was passiert wäre, wenn ich das so abgeschickt hätte (und es vielleicht nicht mal einer bemerkt)? Nicht, dass es ein Bußgeld gegeben hätte.

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Nein ein Bußgeld gibt es dafür nicht.

Du hättest einen Antrag auf Teilzeit in Elterzeit gestellt, den dein AG rechtswidrigerweise wohl angenommen hätte. Die Konsequenz wäre allein gewesen, dass dein AG sich im Fall der Fälle hätte drauf berufen können, dass du, da du die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllst, nicht rechtmäßig in Elternzeit bist.

Ich habe selbst über ein Jahr lang 32h Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit einem 04/20 geborenen Kind.

Außer mir wusste niemand, dass es falsch ist und es ist nie jemandem aufgefallen.

Bearbeitet von amy1987
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