Bürgergeld Alleinerziehend wer kennt sich aus

Hallo
vorab: bitte lyncht mich nicht!
Meine Situation: alleinerziehende Single Mom by choice in Elternzeit, möchte umziehen für Neustart in neue Stadt in der Nähe meiner Familie, da ich hier niemanden habe. Mein Plan ist nach der Elternzeit einen neuen Job in der neuen Stadt zu finden in Teilzeit. Vorausgesetzt ist dass ich einen Krippenplatz bekomme. Falls das nicht klappen sollte, muss ich natürlich vorab wissen, wie teuer meine neue Wohnung überhaupt sein darf, damit ich da falls mein Plan scheitert, nicht wieder raus muss weil sie zu groß und/oder zu teuer ist. Welche Alleinerziehende mit einem Kind kann mir sagen, was man an Bürgergeld bekommt (ich bekomme keinen Unterhalt) bzw. wie das mit dem Aufstocken funktioniert etc. Vielen Dank im Voraus. Und bitte, bleibt sachlich. Ich bin kein Asi, Schnorrer sonstwas. Ich habe immer gearbeitet und will das auch wieder tun.

Bearbeitet von Inaktiv
30

Single mum by choice aber dann Bürgergeld beziehen wollen? Dein Humor gefällt mir.

Sinnvoll wäre vielleicht mit dem VATER gemeinsam die Kosten zu stemmen.

By choice sollte man nur wählen wenn man sich auch finanzieren kann und nicht wir das nun tun sollen...

33

Wie ich es verstehe gibt es doch keinen bekannten Vater, da es eine Samenspende war?!
Und es scheint doch nur als kurze Übergangsphase zu sein, falls sie nicht rechtzeitig eine neue Stelle am neuen Wohnort bekommt?!
Da gibt es doch dann andere, wo es kritischer zu sehen ist, dass die Allgemeinheit zahlen soll

38

Korrekt.

weitere Kommentare laden
1

Warum bekommst du keinen Unterhalt?
Kann der Kv nicht zahlen?

Du bekommst für dich an Bürgergeld 502 Euro, für das Baby 318 Euro. Dazu 180 Euro alleinerziehenden Zuschlag.

Das Kindergeld, EG und Unterhalt werden darauf angerechnet, das gibt es nicht obendrauf.

Deine Wohnung darf bis 60 qm groß sein oder eben die angemessen Miete für deinen Kreis und die Personen nicht überschreiten.
Strom und Versicherungen musst du selber zahlen, Rest übernimmt das Amt in angemesser Form.

3

Warum bekommst du keinen Unterhalt?
Kann der Kv nicht zahlen?

Wenn ich das richtige lese, ist die TE durch eine Samenspende schwanger geworden. Da gibt es keinen KV der Unterhalt zahlen kann.

4

Dann gibt es auch keinen Uvg.

weitere Kommentare laden
2

Hallo. So ganz kann ich dir das garnicht sagen . Habe aber eine Freundin die das ebenfalls so gemacht hat. Ich kann dir ja einfach das mal erzählen.
Sie ist erstmal zu ihren Eltern gezogen mit Kind.
In der Zeit hat sie sich mit dem dortigen Amt in Verbindung gesetzt. Die konnten ihr dann relativ schnell eine Wohnung zu teilen.

Dann ging sie auf Kita Suche, als sie den Platz hatte, schrieb sie Bewerbungen und hatte dann auch Glück.
Seitdem arbeitet sie in Teilzeit .
Ich bin wirklich stolz auf sie , das sie das alles so pö a pö gemeistert hat.

Und Unterhalt hat sie dann auch noch eingeklagt, mit Hilfe des Jugendamtes. Denn es steht ihr ja zu bzw dem Kind.
Sie wollte erst nicht , aber ich habe ihr gesagt , das sie das tun soll , denn das Geld gehört ja ihrem Kind, das sah sie dann auch ein.

Ich wünsche dir alles Liebe und das ihr einen weg für euch findet.

LG

32

Es gibt keinen Unterhalt, wenn das Kind durch Samenspende über KiWu-Klinik entstanden ist. Man muss sich extra vorher auch rechtlich zum Samenspendergesetz beraten lassen, so dass man versteht, dass es diesbzgl. keinerlei Ansprüche gibt. Es gibt weder Unterhalt vom Spender noch vom Staat.

35

Korrekt. Und das wusste ich selbstverständlich auch vorher.

5

Hast du die Möglichkeit, bei Verwandten zu wohnen? Dann würdest du für dich und dein Kind zumindest die Regelsätze bekommen. Teilweise ist es echt schwer überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Die KdU kannst du auf der Internetseite des zuständigen Jobcenters finden, da sie von Ort zu Ort differiert.

Solltest du eine Wohnung anmieten bevor du Bürgergeld beantragst und die Miete drüber liegt, bekommst du sie 12 Monate bezahlt, danach müsstest du in eine Wohnung ziehen, deren Kosten angemessen ist oder die übersteigenden Kosten selbst tragen.

Im Jobcenter erhältst du auch Unterstützung bei der Kita Suche und Kostenübernahme durch das Jugendamt.

Ich finde dein Plan super und drücke dir die Daumen, dass alles so verläuft, wie du es dir vorstellst. Viel Erfolg 🍀

Noch etwas: Aufstocken heißt, dein Einkommen reicht nicht aus. Elterngeld (aus Erwerbstätigkeit) oder Einkommen werden angerechnet, aber nicht komplett. Je nach Höhe variiert der Freibetrag.

Bearbeitet von MayB.
8

Das gilt nur, wenn sie schon in der Wohnung wohnt. Und auch nur für 6 Monate.

Sie kann nicht einfach eine zu teure Wohnung anmieten und das Jobcenter übernimmt die Kosten. Dann muss sie das, inkl der Nk, selber zahlen.

9

Es sind 12 Monate und wenn ich Miete zahle, wohn ich in der Regel auch drin. Dann wird sie das bekommen.

weitere Kommentare laden
12

Hallo

Erkundige dich bei den Ämtern in der Stadt wo du hinziehst, wie teuer es werden darf.
Hier kann dir keiner eine sichere Antwort geben.

44

Was die Wohung in der entsprechenden Stadt kosten darf, steht in der KdU (Kosten der Unterkunft), einfach mal googlen.

Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter, geh vorher (!) zur Agentur für Arbeit - die prüfen, ob Du anteilige ALG I bekommst. ALG I wird immer vorab geprüft, daher erst dorthin.

Alles weitere erfährst Du direkt im Amt.

Alles Gute!

51

Was bedeutet anteilig in dem Fall? Ich bin 14 Monate in Elternzeit und bekomme ich dann doch noch ALG 1 oder nur Bürgergeld?

54

Du hast nach der Elternzeit Anspruch auf ALG I, da du davor gearbeitet hast. Du bekommst es aber nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Du kannst aber dennoch einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Ggfls. hast du darauf ebenso Anspruch und stockst dein ALG I damit auf. In der Arbeitsvermittlung ist dann aber nur die Agentur für Arbeit für dich zuständig.

Wenn du in Elternzeit bist und nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, kannst du nur Bürgergeld beantragen.

weitere Kommentare laden
45

Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. vollendetem Lebensjahr, guck lieber, dass du diesen Anspruch durchsetzt.

50

Und wie mache ich das? Ich habe mich bei drei Krippen vormerken lassen. Mehr geht hier nicht.

59

In vielen Fällen reicht anscheinend schon die Androhung einer Klage auf Verdienstausfall. Dafür müsstest Du aber vermutlich auch einen Job haben, den Du mangels Betreuungsplatz nicht ausüben kannst.