Hallo
Ich bin Beamtin in BW.
Nach der Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit wieder einsteigen. Habe ich einen Anspruch darauf den Stundenumfang frei zuwählen? Ich würde gerne 60% arbeiten. Kann mein Dienstherr aber bspw. nur 50% zustimmen?
Vielen Dank
Beamtin BW Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
bin nicht verbeamtet, "nur" im ÖD.
Es gibt zwei Varianten soviel ich weiß. Entweder du hast noch Elternzeit "übrig" und reduzierst deine Arbeitszeit darüber oder wenn du bereits 6 Monate aktiv beim selben Arbeitgeber bist, wovon ich ausgehe bei einer Verbeamtung, dann kannst du, wenn du ein Kind unter 18 Jahren oder zu pflegende Angehörige hast, einen Antrag auf Verringerung deiner Arbeitszeit stellen.
Der AG, oder in deinem Fall der Dienstherr, müssen dann mit dir schauen, wie die Reduzierung möglich ist. Es muss auf jeden Fall geschaut werden, dass deinem Wunsch nach gekommen wird und wenn das nicht geht, muss er entsprechend begründen (so dass es vor Gericht Notfall Bestand hätte). Also die Chancen stehen gut!
Beim minderjährigen Kind kannst du den Antrag dann bis zum 18. Lebensjahr immer verlängern.
Es gibt eine Frist zur Beantragung. Die kann ich dir nicht sagen, die weiß ich nicht...