Hallo,
Folgende situation: ich starte demnächst (nach mehrjähriger elternzeit und zeit daheim) wieder ins Berufsleben in leicht unterhälftiger teilzeit. Ich bin beamtin. Mein Mann ist selbstständig als Bauunternehmer. Für mich stellt sich die Frage welche steuerklasse ich wählen sollte. Aktuell wäre ich wohl automatisch in der 4 (wir sind verheiratet 3 kinder). Ich überlege in die 3 zu wechseln, da es mtl. zumindest einige hundert Euro mehr wären zur freien Verfügung.
Kennt sich jmd mit steuerklassen aus und kann mir sagen, ob das sinnvoll ist, oder ob ich besser in der 4 bleiben sollte?
Herzlichen Dank und LG
Welche steuerklasse beamtin selbstständiger
Hallo,
Abgesehen davon, dass die Kombi 3/5 abgeschafft werden soll, wäre wohl 4/4 oder 4/4 mit Faktor die Steuerklasse der Wahl.
Bei 4/4 bekommt ihr zu viel verrichtete Steuern zurück, bei uns sind das recht stattliche Summen und sind immer unser Urlaubsgeld + Puffer für Unvorhergesehenes.
Bei 3/5 müsst ihr nachzahlen was nicht gegengerechnet werden kann.
Es ist also "Geschmackssache" ob man lieber nachzahlen oder zurückbekommen möchte. Unter Strich bleibt es das selbe Geld...
Lieben Dank für deine Antwort. Also meinst du es ist eher eine, ich nenne mal Geschmacksfrage und letztlich in der Summe egal ob ich die 4 oder die 3 wähle.
Im Endeffekt ist es egal, wie meine Vorrednerin schon schrieb, am Ende ist es das gleiche.
Vereinfacht dargestellt, ihr verdient zusammen 10.000 €, das Finanzamt guckt, wieviel Steuern werden bei 10.000 € gezahlt, z. B. 3000 €. Dann wird geguckt, was habt ihr insgesamt an Steuern gezahlt, z.B. 2000 € dann müsst ihr 1000 € nachzahlen.
Jetzt müsst ihr euch die Frage stellen, welche Typen ihr seid, eher monatlich mehr haben und dann bei der Steuererklärung eine Summe nachzahlen oder lieber etwas weniger im Monat und dann eine Summe zurück bekommen.
Alternativ wäre die Kombi 4/4 mit Faktor, da zahlt mal annähernd die tatsächliche Steuerlast im Monat.
Da dein Mann selbständig ist, wird er ja vermutlich einen Steuerberater haben, sprecht mit dem, der kann am besten euch beraten.
Ist völlig egal, die steuerliche Belastung bleibt in jedem Fall gleich.
Muss dein Mann als Selbständiger muss quartalsweise vorauszahlen? Dann wird ihm vermutlich einfach einfach die Vorauszahlung erhöht.
Ja er muss quartalsweise vorauszahlen. Stimmt mein Gehalt sorgt dann sicherlich im Falle einer Nachzahlung dafür, dass seine Vorauszahlung erhöht wird.
Angenommen ich müsste für sich genommen (also im Falle einer einzelveranlagung) im Jahr sagen wir mal 4.000 Euro Lohnsteuer zahlen. Kann es passieren, dass wenn man sein und mein einkommen zusammenrechnet (sind zusammenveranlagt), wir dann deutlich mehr als diese 4.000 Euro zahlen müssten ? ..also dass wir dadurch in einen Bereich mit einer höheren Steuerlast geraten? (Ich hoffe ich habe es einigermaßen nachvollziehbar formuliert.. wenn nicht, seht es mir bitte nach)
Wenn dein Mann selbständig ist, hat er doch einen Steuerberater. Lasst von diesem doch einfach Mal durchrechnen, was für euch am sinnvollsten ist. Eure Einkommenssteuererklärung macht der Steuerberater doch sicherlich eh?
Viele Grüße 👋
Der Steuerberater wird die Zahlen der beiden Einkommen für seine Entscheidung heranziehen.
Am Jahresende ist es bei gemeinsamer Veranlagung gleich welche Steuerklasse gewählt wurde.
Aber wenn der Bauunternehmer voraussichtlich viel mehr verdient, ist es besser ihm die Klasse 3 zu lassen. Sonst werden seine Vorauszahlungen sehr hoch.
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Vielen Dank für deine Antwort. Das ist auch einer meiner Gedanken. Wie schlägt sich das ganze auf seine Vorauszahlungen nieder. Ich könnte im Grunde durch die klasse 3 etwa 400 oder 500 Euro Netto mehr mtl. in der Tasche haben, aber was nützt das, wenn seine Vorauszahlungen unnötigerweise hierdurch deutlich steigen. Er verdient deutlich mehr als ich, aber man weiß letztlich auch nie in Gänze wie sich die Auftragszahlen entwickeln.
Man kann , soweit ich das in Erinnerung habe, zumindest einmal im Jahr die Steuerklassen wechseln.
Bei entsprechender Auftragslage kann das helfen.
Aber Einkommen ist es erst, wenn die Rechnung bezahlt wird. Das kann man am Jahresende heranziehen. aber dazu noch einmal den Steuerberater fragen.