Hey Leute!
Da ich nicht weis in welches Forum ich das posten soll, dachte ich mach das mal hier.
Ich wollte mich mal informieren wie das aussieht wenn ich nach dem Mutterschutz kündige.
Eigentlich hatte ich vor, danach 1-2 Jahre in Elternzeit zu gehen und mir nach der Elternzeit einen neuen Job zu suchen.
Ich will definitiv mindestens das erste Jahr oder die ersten 2 Jahre voll und ganz für mein Kind da sein und danach in Teilzeit arbeiten. Mein Mann arbeitet in Vollzeit und ist so unser Hauptverdiener.
Nun ist meine Frage ob ich auch direkt nach dem Mutterschutz kündigen kann und trotzdem in Elternzeit gehen kann? Oder geht dies nur berufstätig? Kriege ich trotzdem das selbe Geld wie wenn ich Arbeit hätte?
Ich bin super super unglücklich bei der Arbeit und würde am liebsten jetzt schon da weg. Es laufen da sehr viele Dinge wie sie nicht laufen dürften. Behörden wo ich mich informierte haben mir bereits empfohlen einen Anwalt einzuschalten. Nun ist für mich bereits der Punkt erreicht wo ich kein Interesse mehr habe, dass sich was ändert sondern einfach nur da weg will. Es wird sich an vieles nicht gehalten woran der Arbeitgeber sich zu halten hat während ich schwanger bin, ich bin seit einem Monat von Gespräch zu Gespräch mit verschiedensten Vorgesetzten die alle die selbe Meinung vertreten und mir sagen ich solle die Behörden da raushalten.
Ich denke ein Anwalt wird das Ganze nur schlimmer machen.
Um nochmal auf die eigentliche Frage zurückzukommen, kann ich bereits nach dem Mutterschutz kündigen und dennoch in Elternzeit gehen? Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile?
Ich brauche dringend einen Rat
Ja, kannst du und e wirkt sich nicht negativ auf dein Elterngeld aus, aber ansonsten hat es nur Nachteile.
Ohne AG keine Elternzeit.
Aber was macht es für dich für einen Unterschied ob du kündigst oder inaktiv in Elternzeit bist? Du musst dich bis zu 3 Jahre lang nicht mit deinem AG auseinander setzen. In der Zeit kann viel passieren, Vorgesetzte werden ausgetauscht, es gibt einen Wandel, etc. Wad macht dich so sicher, dass es nicht in 2 oder 3 Jahren wieder ein Unternehmen ist in dem du gerne in Teilzeit arbeiten würdest? Und wenn nicht: kündigen kannst du immer noch.
Ich persönlich würde nicht kündigen. Wenn dein Mann aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, etc. dann hast du immer noch einen Arbeitsvertrag und kannst euch mit deinem Gehalt die Haut retten. Diese Sicherheit würde ich nie freiwillig aufgeben.
Ich denke dass sich da in der Zeit leider nicht viel ändern wird. Zudem das Problem besteht ja nicht nur mit meinem Vorgesetzten, sondern ist eine Sache bei der sich scheinbar alle dort einig sind - ebenso die von ganz oben. Ich hatte nun so viele Gespräche und alle wollen von mir, dass ich aufhöre mir Hilfe zu suchen indem ich die Behörden kontaktiere. Da denke ich mir aber, dass die dann ja wissen müssen dass sie falsch liegen, ansonsten kann es ihnen ja egal sein wo ich mich informiere.
Zudem ziehen sich so oder so einige aktuellen Probleme die aktuell herrschen auf jedenfall auch in die Zeit wenn ich nach der Elternzeit wieder da sein sollte, und das sehe ich nicht ein. Wegen genau dieser Sache ratet man mir einen Anwalt, das würde letztendlich aber auch darauf hinauslaufen, dass ich hinterher da weg bin.
An deiner Stelle würde ich trotzdem erst zum Ende der Elternzeit kündigen. Dir entsteht kein Nachteil durch das ruhende Arbeitsverhältnis. Nutz die Elternzeit, um dir einen neuen Job zu suchen und kündige, wenn du den neuen Vertrag unterschrieben hast.
Also wenn du verheiratet bist und dein Mann Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kannst du nach dem Elterngeldbezug in seine Familienversicherung wechseln und hast da keine Nachteile. Auch fürs Elterngeld macht es keinen Unterschied ob du kündigst.
Wenn du zu 100% nie wieder einen Tag dort arbeiten willst, macht es tatsächlich keinen Unterschied, ob du kündigst oder nicht.
Falls die 0,1% Chance besteht, dass du dort vielleicht doch wieder arbeiten willst, würde ich erstmal nicht kündigen. Während der Elternzeit hast du sowieso ja absolute Ruhe vor deinem Arbeitgeber.
Ein wichtiger Aspekt der bisher noch nicht erwähnt wurde, der auch gegen die Kündigung spricht, wenn du während der Elternzeit erneut Schwanger wirst, bekommst du von deinem Arbeitgeber wieder den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Was das betrifft bezweifle ich, dass das passiert😅 mein Mann will definitiv kein 2. Kind. Ich muss es nun auch nicht haben