Guten Tag
Mein Sohn ist 18 würde nächstes Jahr eine Ausbildung machen.
Er würde in der Zeit so lange ein Nebenjob machen wie verhält sich das mit Kindergeld
Danke in voraus
Kindergeld mit 18
Kindergeld nach 18 wird nur gezahlt wenn "
-Das Kind in der Ausbildung ist.
-das Kind noch Schüler/Student ist.
-Das Kind bei der Arbeitsagentur Arbeitslos gemeldet ist.
Bei euch wäre es wichtig das dein Sohn sich offiziell Arbeitslos/Arbeitssuchend meldet, dann muss er aber auch mögliche Jobangebote annehmen oder eine Bildungsmasnahme des Amtes besuchen.
Dem Amt ist es wichtig das junge Menschen nicht in Lethargie rutschen und die angestrebte Ausbildung nach einem Jahr dann doch nicht begonnen wird.
Wieso überhaupt noch ein Jahr warten Azubis werden doch Händeringend gesucht.
Hallo
Mein Sohn möchte die Ausbildung in den Betrieb machen und leider ist für dieses Jahr nix mehr frei er könnte aber dort erst mal ein Nebenjob machen. MfG
Ist des denn garantiert, dass er nächstes Jahr als Azubi eingestellt wird?
Wieso hat er sich nicht rechtzeitig beworben, wenn es schon sein Traumbetrieb ist?
Weiß der AG von seinem Vorhaben? Nicht dass dieser nächstes Jahr negativ eingestellt ist, weil dein Sohn 1 Jahr lang "gechillt" hat.
Die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung darf nicht länger als 4 Monate dauern und gilt auch nur, wenn man den Ausbildungsbeginn nachweist. Allerdings kann die Übergangszeit verlängert werden, wenn man nachweisen kann, dass man gerade auf der Suche nach einer zeitnahen Ausbildung ist. Bei Abiturienten ist z.B. die Bewerbung um einen Studienplatz Psychologie in Berlin sehr beliebt um länger Kindergeld zu bekommen.
Grüsse
BiDi