Meinung über Länge der Elternzeit geändert – muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Ich bin in der 28. Woche und hatte meinem Arbeitgeber gesagt, dass ich ein Jahr in Elternzeit gehen werde. Je näher der Termin rückt, desto mehr wächst die Liebe und Verbundenheit zu meinem Baby und die Karriere tritt in den Hintergrund. Zudem ist mein Chef als Person sehr anstrengend und ich habe einfach keine Lust, mich mit einem einjährigen Baby diesem täglichen Stress auszusetzen. Nachdem mein Mann und ich über die Situation gesprochen und unsere Finanzen durchgerechnet haben, habe ich bzw. wir beschlossen, dass ich doch zwei Jahre Elternzeit nehmen möchte.

1. Muss ich irgendwas befürchten, wenn ich meinem Chef mitteile, dass ich nun doch zwei Jahre gehe? Es ist ja eigentlich mein gutes Recht und soweit ich weiß, muss man die Länge der Elternzeit offiziell sogar erst im Mutterschutz (also nach der Geburt) mitteilen. Oder?
2. Kann es sein, dass mein Chef mir jetzt aus Ärger kündigt oder so? Man hat doch Kündigungsschutz oder nicht?
3. Wie würdet ihr das am besten mitteilen? Um ein Meeting bitten oder einfach als Mail so als ob das jetzt keine große Sache wäre? Ich arbeite von zuhause aus falls relevant.

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Du musst kein schlechtes Gewissen haben.
Die Elternzeit reichst du offiziell spätestens 7 Wochen vor Beginn (also gängigerweise unnerhalb der ersten Lebenswoche des Kindes) ein. Der AG kann das eh nicht ablehnen.
Und ja, du hast Kündigungsschutz, brauchst also bis nach der Elternzeit keine Sorge haben, dass er dich rausschmeißt.

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Du musst kein schlechtes Gewissen haben und vor allem, du musst das jetzt auch nicht mitteilen. Du meldest deine EZ entsprechend an und gut. Und nur weil die 2 Jahre anmeldest muss das ja auch nicht heißen, dass du 2 Jahre gar nicht arbeitest. Auch dazu kann sich deine Meinung ja noch
ändern innerhalb der EZ und das ist dein gutes Recht. Nicht umsonst muss man auch den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit erst recht kurzfristig stellen (7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn).

Ich würde jetzt also gar nichts machen. Du merkst ja selbst, dass es zu früh war über deine Pläne zu sprechen.

Und wenn dein Chef dann fragt, warum deine EZ-Anmeldung nicht dem vorher besprochenen entspricht sagst du einfach, dass die Geburt und die ersten Wochen mit Kind dich haben umdenken lassen. Und ganz ehrlich: 2 Jahre EZ anzumelden ist halt einfach die sicherste Variante, wer kann schon mit absoluter Sicherheit sagen, dass er einen Betreuungsplatz zum ersten Geburtstag bekommen wird?!

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Ah okay, du meinst also auch jetzt soll ich das nicht mitteilen? Sondern erst mit dem Antrag dann nach der Geburt meines Kindes?

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Ja, ganz genau.

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Ein schlechtes Gewissen brauchst du nicht zu haben. Je nach Aufgaben deiner Stelle sind längere Zeiträume auch für deinen Chef besser.

Erst kurz vor Schluss damit um die Ecke zu kommen finde ich aber wenig konstruktiv.
Ich war immer dankbar wenn die Mitarbeiterinnen frühest möglich mit offenen Karten gespielt haben, da man so auch mehr Handlungsoptionen hat, was eine eventuelle Zwischenbesetzung der Stelle angeht. 2 Jahre kann man ja meist nicht mehr einfach im Team auffangen.
Eine auf 2 Jahre befristete Stelle kann man auch einfacher füllen als eine nur auf 1 Jahre befristete Stelle. Und die Kollegen freuen sich auch, wenn man zügig Ersatz beschafft.